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Beitrag unter Mindestwert

von Vera23.10.2008 | 14:38
1487 Ansichten
5 Antworten

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Ich habe in der DDR 3 Mark geklebt. In meinem Versicherungsverlauf steht: "Beitrag unter Mindestwert". Zählen dies Monate als Beitragszeiten bei der Wartezeit von 35 Jahren mit?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es dürften sich um freiwillige Beiträge nach der VO vom 28.01.1947 (VfzV) handeln.

Entsprechend § 256a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. Anlage 11 des SGB VI sind in der Zeit vom 01.02.1947 - 31.12.1961 Beitragszeiten zu berücksichtigen.

4 Antworten

honkam 23.10.2008 | 15:15
nein
LSam 23.10.2008 | 21:07
Aussage "nein" ist nicht korrekt. . Sind Beiträge in dieser Höhe bis einschließlich 12_1961 gezahlt worden, zählen sie als rentenchtliche Zeit mit.
honkam 24.10.2008 | 11:07
Vera fragte nach den Zeiten, die im Versicherungsverlauf als "Beitrag unter Mindestwert" aufgeführt sind-und das sind nur die Zeiten ab 01/1962 und diese zählen eben nicht als Beitragszeiten. Bis 12/1961 sind die "geklebten" 3 Mark direkt als freiwillige Beiträge aufgeführt!
Michael1971am 24.10.2008 | 11:10
noch als Ergängzung: Die Beiträge, die "unter dem Mindestwert" liegen, sind zwar keine rentenrechtlichen Zeiten, gelten aber nach § 269 als Beiträge zur Höherversicherung.
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