Im Nachgang zur o.g. Diskussion:
Unter 7.2 des R500 wird ausdrücklich gefragt, ob der Versicherte (also mittlerweile Verstorbene) ZULETZT eine geringf. Besch. ausgeübt hat.
Diese Frage macht aber nur Sinn, wenn nun der/die hinterbliebene Person doch noch weitere EP aus dem Minijob nach Beginn der Rente erhalten würde!
Es ist ja auch ein Zuschlag an EP und keine echten Beitragszeiten!