Hallo,
unglücklicherweise beziehe ich derzeit Krankengeld von meiner GKV.
Nun wird daraus ein Betrag an die Rentenversicherung abgeführt.
Ich war/bin selbständig und zahle ohne meine Erkrankung nicht in die Rentenversicherung ein.
Es gibt jedoch die Besonderheit, dass die Pflegeversicherung (Pflegestufe 2)meines Sohnes einen Pflichtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt wg. der nicht erwerbsmäßigen Pflege eines Pflegebedürftigen.
Ist es korrekt, dass von meiner GKV nun Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt werden?
VIELEN DANK