Hallo Wolfgang ,
da es noch kein Gesetz über die Altersrente mit 63 Jahren ohne Abschläge gibt, können verbindliche Auskünfte in diesem Forum leider nicht erteilt werden.
Grundsätzlich ist zu vermuten, daß bereits abgeschlossene Altersteilzeitverträge weiterhin gültig bleiben, da bereits vor dem 1.7.2014 verbindliche Regelungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen wurden.