Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Beitrag von Wolfgang

von M. Schmitt21.02.2014 | 17:42
1189 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Mich betrifft dieses Thema auch, habe ich Sie richtig verstanden. Der Arbeitgeber kann die Freistellungsphase kürzen, auf 63 J. ohne Abschlag, obwohl die ATZ noch bis 65 J. läuft? Da ich in der Freistellungsphase öffentl. Dienst ca. den gleichen Lohn bekomme wie später meine Rente inkl. Betriebsrente würden mir 2 J. fehlen, ca. 60 Euro. Es geht aber nur darum wer ohne Abschlag in Rente kann? Danke für Auskunft

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wolfgang ,

da es noch kein Gesetz über die Altersrente mit 63 Jahren ohne Abschläge gibt, können verbindliche Auskünfte in diesem Forum leider nicht erteilt werden.

Grundsätzlich ist zu vermuten, daß bereits abgeschlossene Altersteilzeitverträge weiterhin gültig bleiben, da bereits vor dem 1.7.2014 verbindliche Regelungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen wurden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

W*lfgangam 21.02.2014 | 18:52
Hallo M. Schmitt, ja, es geht nur um eine ungekürzte Rente, die vor Ende ATZ (plötzlich) möglich sein könnte. Diejenigen, die keine 45 Jahre 'Pflichtbeiträge' haben/erreichen, betrifft es nicht - da läuft die ATZ wie vereinbart bis zum Ende weiter. Gruß w.
W*lfgangam 25.02.2014 | 21:07
Hallo Experte/in, an der Gültigkeit der ATZ-Verträge ändert sich ja auch nichts - die beinhalten ja diese 'Ausstiegsklausel': "wenn eine ungekürzte Rente (vor Ablauf) möglich ist", Zack: Störfall/Rückabwicklung. Diese 'neue' weitere Möglichkeit versucht die Koalition gerade zu schaffen - ohne die Auswirkungen für diesen (eng begrenzten, aber nicht unerheblichen) Personenkreis dabei zu berücksichtigen. Ist nicht anders zu sehen, als bei Versicherten, die sich in der ATZ-Phase einen GdB 50 % erkämpfen und sich dann wundern, dass die vereinbarte ATZ nicht bis 65 (ggf.+ xx Monate) läuft
W*lfgangam 25.02.2014 | 23:03
an Red. (Beitrag/Thread rückwärts lesen) > läuft -- AR ...der [Rückpfeil] in der Ursprungsantwort vor dem 2. - war die Urssache. Schön, dass bloßes HTML im Text-Fenster noch geht, aber vielleicht sollte mal drüber nachgedacht werden, die 'Folgewirkungen' zu eleminnieren ;-) Gruß w.
W*lfgangam 25.02.2014 | 22:52
Der Beitrag oben ist 'abgeschnitten' ...irgendein [TAG] drin, der die vollständige Darstellung (FF 27.0.1) verhindert? egal - hier mochmal vollständig...Hallo Experte/in, an der Gültigkeit der ATZ-Verträge ändert sich ja auch nichts - die beinhalten ja diese 'Ausstiegsklausel': "wenn eine ungekürzte Rente (vor Ablauf) möglich ist", Zack: Störfall/Rückabwicklung. Diese 'neue' weitere Möglichkeit versucht die Koalition gerade zu schaffen - ohne die Auswirkungen für diesen (eng begrenzten, aber nicht unerheblichen) Personenkreis dabei zu berücksichtigen. Ist nicht anders zu sehen, als bei Versicherten, die sich in der ATZ-Phase einen GdB 50 % erkämpfen und sich dann wundern, dass die vereinbarte ATZ nicht bis 65 (ggf.+ xx Monate) läuft -- AR/Schwerbh. vorher ungekürzt möglich, ATZ-Ende. Alternativ bei dauerhaft unbefristeter EMRT. Aber, wie Sie eingangs sagen, sind zuverlässige Aussagen zz. natürlich nicht möglich. Jedoch lassen sich etwaige Konsequenzen aufzeigen. Hier werden dann wohl die Arbeitsgerichte (die Treppe hoch bis zum BVerfG) das letzte Wort haben. Was mich letztendlich erstaunt ist, dass nicht 'allumfängliche' Folgewirkungen im Gesetzgebungsverfahren erkannt/bereinigt werden, um negative Folge zu vermeiden, wenn 'man' eigentlich Gutes tun will. In der heutigen Zeit dürfte ein 'Brainstorming' quer durch die Ebenen der Fachwissenden kein Problem sein – irgendeiner weiß/kennt immer eine Nische, die andere übersehen haben - (Natürlich habe ich über den Städtetag den Entwurf über die Leiter von großem Chef zu kleinem Chef bis ganz runter erhalten – die Zeitschiene für Kommentare war: knapp, wäre noch zu lang. Wobei der Entwurf, auch der Referentenentwurf via Internet schon deutlich früher verfügbar war, als über die 'offiziellen' Kanäle. Und hier 'unten' interessieren eine Folgewirkungen wirklich weniger, als schlechte Luft – schafft eben nur Beratungs-/Antrags(mehr)aufwand ;-) Kurzum: das Forum ist zunächst sicher erhellend in dieser Frage, aber nicht an der Entscheidung beteiligt. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026