Beitrag wenn kein fester Job

von
susen

Ich arbeite als Tagesmutti (ca 120 Euro mtl.) und brauchte bis jetzt nicht´s in die Rentenkasse zahlen,
Nun kann ich aber nebenbei auf 400 Euro arbeiten und habe noch 150 Euro Mieteinnahmen.
Muss ich in die Rentenkasse zahlen?
Wer weiss darüber Bescheid und kann mir einen Rat geben?

von
***

Sie können mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben, allerdings nicht beim selben Arbeitgeber. Damit soll verhindert werden, dass normale Beschäftigungsverhältnisse in mehrere Minijobs aufgespaltet werden, um Sozialbeiträge zu sparen. Ihre Verdienste aus allen Beschäftigungen werden zusammengerechnet. Sie dürfen nicht über 400 Euro liegen. Ist das der Fall, sind sie sozialversicherungspflichtig. Und zwar von dem Zeitpunkt an, von dem die Minijob-Zentrale die Versicherungspflicht festgestellt und dem Arbeitgeber mitgeteilt hat.

Beispiel:
Herr G. arbeitet regelmäßig seit 1. Juni 2003 beim Arbeitgeber A und verdient monatlich 400 Euro. Einen Monat später, am 1.Juli 2003, beginnt er beim Arbeitgeber B einen weiteren Minijob und erhält dort monatlich 300 Euro. Herr G. ist für den Monat Juni noch versicherungsfrei, weil sein Monatsverdienst nicht über 400 Euro liegt. Mit seinem zweiten Minijob übersteigt er jedoch insgesamt die 400 Euro Grenze und muss Sozialversicherungsbeiträge für beide Beschäftigungen zahlen.

Auskünfte:
Minijob-Zentrale
45115 Essen
Service-Center Cottbus
01801 200 504 - zum Ortstarif aus dem Festnetz der Deutschen Telekom
Mo - Fr 7.00h - 19.00h

oder bei den Auskunfts- und Beratungsstellen:
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Zu erreichen unter 0800 10 00 48 00
Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 19.30 Uhr
Freitag: 7.30 bis 15.30 Uhr

Experten-Antwort

Hallo susen,
für die Beurteilung, ob ein Minijob die 400 Euro-Grenze übeschreitet, werden nur Beschäftigungen gegen Arbeitsentgelt zusammen gerechnet. Ihr Einkommen aus der selbständigen Tagesmuttertätigkeit und Ihre sonstigen Einnahmen zählen nicht dazu.

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