Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Hahmann,
sofern Sie aus der Tätigkeit als Tagesmutter einen Gewinn erzielen, der die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro/ mtl. übersteigt, sind Sie auch in dieser Tätigkeit rentenversicherungspflichtig und müssen parallel zu Ihrer Teilzeitbeschäftigung einen Beitrag aus der Selbständigkeit zahlen (solange Sie nicht selbst einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen).
Zur Mitteilung an Ihren Rentenversicherungsträger steht folgender Vordruck zur Verfügung:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/sid_16EBBAD8F5A7D8D9908DD2020837AB1B.cae01/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0020.html
Da Sie ja noch einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, müssten Sie auch noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Fragen Sie hierzu bitte bei Ihrer Krankenkasse nach.
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