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Experten-Antwort

Beitrag zur Rentenversicherung

von Hahmann21.05.2013 | 12:42
1521 Ansichten
4 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich übe eine Teilzeitbeschäftigung aus und zahlt auch Beiträge zur Rentenversicherung. Nachmittags arbeite ich als Tagesmutter und erhalte von Amt für Jugend und Familie Geld.Muss ich aus der Beschäftigung als Tagesmutter auch weiteren Beitrag zur Rentenversicherung zahlen oder nicht? Ich frage deshalb, da ich aus meiner Teilzeitbeschäftigung bereits an die Rentenkasse zahle. Vielen Dank für die Antwort im Voraus.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 21.05.2013 | 14:14

Hallo Hahmann,

sofern Sie aus der Tätigkeit als Tagesmutter einen Gewinn erzielen, der die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro/ mtl. übersteigt, sind Sie auch in dieser Tätigkeit rentenversicherungspflichtig und müssen parallel zu Ihrer Teilzeitbeschäftigung einen Beitrag aus der Selbständigkeit zahlen (solange Sie nicht selbst einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen).

Zur Mitteilung an Ihren Rentenversicherungsträger steht folgender Vordruck zur Verfügung:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/sid_16EBBAD8F5A7D8D9908DD2020837AB1B.cae01/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0020.html

Experten-Antwortam 22.05.2013 | 10:00

Da Sie ja noch einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, müssten Sie auch noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Fragen Sie hierzu bitte bei Ihrer Krankenkasse nach.

2 Antworten

Hahmannam 22.05.2013 | 08:26
Wenn der Gewinn monatlich über 450 Euro übersteigt, muss ich auch noch Beiträge für Krankenversicherung,AV und PV zahlen oder nur Rentenversicherung ?
Hahmannam 22.05.2013 | 11:36
Vielen Dank.
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