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beitragfreie Zeiten

von Bolli04.03.2009 | 13:13
769 Ansichten
3 Antworten

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Zu Zeiten der DM-Währung haben drei Leute eine kleine GmbH gegründet. Sie waren alle drei gleichberechtigte Geschäftsführer-Gesellschafter mit Arbeitsvertrag. Zwei davon waren Geschwister. Alle drei erhielten ein gleiches Bruttogehalt (das dem Gehalt entsprach, das sie auch als normale Angestellte in anderen Firmen verdient hätten). Es wurde aufgrund der geringen Gehälter ein Antrag auf Pflichtversicherung gestellt, der nur abgelehnt wurde wegen der familiären Beziehungen, (denn die Gehälter lagen ja unter der Freistellungssumme). Nach ca. 2 1/2 Jahren wurde die Firma aufgelöst und zwei konntensozialversichert bei anderen Firmen anfangen, der dritte hatte noch Anspruch auf ALG. Frage: Käme für diese GmbH-Zeit eventuell "beitragsfreie Zeit" in Frage? Viele Grüße!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Leider nein!

Beitragsfreie Zeiten sind Kalendermonate, die mit einer Anrechnungszeit, einer Zurechnungszeit oder einer Ersatzzeit belegt sind, ohne dass für diese Kalendermonate auch Beiträge gezahlt worden sind.

Eine Zeit der Selbstständigkeit gehört nicht dazu.

2 Antworten

Keith Moonam 04.03.2009 | 13:26
Beitragsfreie rentenrechtliche Zeiten sind Anrechnungs-, Ersatz- und Zurechnungszeiten. Der hier dargestellte Sachverhalt fällt unter keine dieser Kategorien. Nach ihrer Darstellung handelt es sich durchgehend um versicherungsfreie zeiten einer selbständigen Tätigkeit.
Bolliam 04.03.2009 | 13:47
Danke für die schnellen, eindeutigen Antworten! Viele Grüße Bolli
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