Im Jahre 2011 habe ich als 400,00 EUR Minijobber mit meinem Arbeitgeber die Beitragsaufstockung vereinbart.
Mein Ziel war und ist, auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung zu verzichten und durch die freiwillige Zahlung relativ niedriger eigener Beiträge vollwertige Beschäftigungszeiten in der Rentenversicherung zu erwerben (Beitragsaufstockung). Dadurch unterliege ich als Minijobber der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung.
Als Riestersparerin habe ich jetzt durch meine Kapitalanlagegesellschaft erfahren, dass meine persönliche Zulage und die Kinderzulagen seit 2011 von der DRV zurück gefordert wurden.
Der Hintergrund hierfür vermute ich darin, dass mein Arbeitgeber die Beitragsaufstockung nicht durchgeführt hat (zwar mit mir vereinbart, aber wohl keine Beitragsabführung und Meldung an die DRV). Ich habe dies bei meinem nunmehr früheren Arbeitgeber reklamiert. Die Antwort ist noch ausstehend.
Gibt es nachträglich noch die Möglichkeit, die nicht durchgeführte Beitragsaufstockungen nachzuholen, damit ich Anspruch auf die Riesterzulagen erhalte?