Ich ging am 1. 1.2012 in Rente, gleichzeitig wurde meine Betriebsrente kapitalisiert ausbezahlt. Ich wusste um die 10 Jahre Beitragszahlung für die Krankenkasse. Ich entschloss mich daher weiter zu arbeiten um die Beiträge so lange wie möglich zu umgehen. Per 31. 12. 2020, also nach 108 Monaten beendete ich mein Arbeitsverhältnis und rechnete nun mit einer Beitragsforderung für die noch restlichen 12 Monate.
Die Krankenkasse fordert aber nun Beiträge bis einschl. Januar 2022, also 1 Monat zusätzlich mit dem Vermerk die Beitragszahlungen beginnen mit dem Folgemonat der Auszahlung.
Dies habe ich gegenüber der Kasse mit Widerspruch nicht akzeptiert da ich durch meine Beschäftigung 108 Monate Beiträge bezahlt habe und somit nur noch 12 Monate fällig währen.
Der Widerspruchsausschuss der Krankenkasse hat meinen Widerspruch zurückgewiesen und mich mit Rechtsmittelbelehrung zur eventuellen Klage an das Sozialgericht verwiesen.
Ich kann nirgends nachlesen wann der Beitragsbeginn rechtmäßig ist, so wie es die Krankenkasse fordert, zahle ich m. E. Einen Monat doppelt.
Bitte um Ratschläge
Hallo Willi,
hier im Forum geht es um Rentenversicherung.
D.h., Fragen zu Krankenversicherungsbeiträgen werden hier nicht beantwortet.
Versuchen Sie doch deshalb stattdessen bitte in z.B. diesem Krankenkassenforum eine Antwort zu finden:
https://www.krankenkassenforum.de/
Alles Gute!
Hallo Willi,
wie „Abschläge“ schon geschrieben hat, können wir in diesem Forum keine Fragen zum Thema Krankenversicherung beantworten. Bitte wenden Sie sich zur Klärung dieser Frage entweder direkt an Ihre Krankenkasse oder ein entsprechendes krankenkassenrechtliches Forum. Dort kann Ihre Frage sicherlich beantwortet werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Was wurde denn die Betriebsrente ausgezahlt?
Am Neujahrstag geht das nicht, weil kein Bankarbeitstag.