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Beitragsbemessungsgrenze

von Schnurps11.07.2009 | 14:39
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7 Antworten

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Ich zahle aus meinem Arbeitentgelt Beiträge bis zur BBG (Ost). Nach Hochrechnung mit dem Wert der Anlage 10 ergibt sich ein Entgelt, welches über der BBG (West) liegt. Dadurch erfolgt eine Kürzung des "Westentgeltes" auf die BBG (West). Damit erfolgt meine spätere Rentenberechnung mit einem geringeren Betrag, als Beiträge entrichtet wurden. Was kann ich tun ? Kann ich mir die zuviel gezahlten beiträge erstatten lassen oder die Rentenberechnung mit dem tatsächlich hochgerechneten Betrag verlangen? Ich möchte die Ungleichbehandlung nicht hinnehmen, die sich zwischen mir und anderen Arbeitnehmern in den nBL , welche weniger Beiträge zahlen und durch die Hochrechnung gerade die BBG (West) erreichen nicht hinnehmen

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 13.07.2009 | 09:46

Hallo Schnurps,

Die Differenzen zwischen den verschiedenen Beitragsbemessungsgrundlagen in West und Ost (multipliziert mit der Anlage 10) ist auf die in den §§ 159 und 275a SGB VI vorgeschriebenen Berechnungsmethoden zurückzuführen. Hierbei sind die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen bei ihrer kalenderjährlichen Bestimmung letztlich auf den nächsthöheren durch 600 teilbaren Betrag aufzurunden. Ob die aufgrund dieser versicherungsmathematischen Notwendigkeit beruhende (meist sehr) geringfügige Differenz eine weitere Ost-West-Debatte rechtfertigt, sollten Sie selbst entscheiden...

6 Antworten

KSCam 11.07.2009 | 17:30
Wenn Sie das als "schreiende Ungerechtigkeit" betrachten, beantragen Sie am besten entsprechendes bei der DRV - als Bezieher eines Lohnes an/über der Bemessungsgrenze sind Sie sicher des Schreibens mächtig. Und dann warten Sie die Antwort ab, der Rechtsweg gegen einen ablehnenden Bescheid steht jedem offen (Widerspruch, Klage, etc.). Und wenn alles nichts hilft: machen Sie Ihre Politiker flott, die wollen ja gewählt werden und versprechen Ihnen im Wahlkampf sicher gerne "das blaue vom Himmel" herunter.
Chrisam 11.07.2009 | 18:37
Was wollen Sie sich für Beiträge erstatten lassen?! Sie zahlen doch nur Beiträge bis zur BBG Ost und das ist noch eine Menge weniger als bis zur BBG West. Haben Sie sich mal ausgerechnet, um welch geringen Werte nach der Hochrechnung Sie hier reden, in machen Jahren erfolgt doch überhaupt keine Begrenzung....
Schiko.am 11.07.2009 | 18:54
Der gutgemeinte Rat von KSC Abgeordnete einzuschalten geht wirklich ins Leere. Viele MdB,s kennen weder Bemessungsgrenzen noch Entgelt- punkte. Ich meine, hier helfen allgemeine Aussagen wenig, da muss man schon mit Zahlen arbeiten, ich will dies versuchen: 2008 Bemessungsgrenze West: 63.600 Ost 54.000 Hochwertung 118,27 bei 30084 Euro Durchschnittsverdienst. Euro 54.000 Jahresverdienst 2008 gleichermaßen in Ost und West. Der Hälftebeitrag bei 9,95% gleich hoch mit 5.373 Euro. Angenommen der Verdienst in West 63.600 und 2,1140 EP. Verdienst in Ost 58.000 hochgewertet mit 118,27 Umrechnungsfaktor ergibt 68.596,60 : 30084 = 2.2802 EP. Laut Gesetz aber Hochwertung nur bis 63.600 : 30084 und ebenfalls 2,1140 EP. Die Beiträge wurden aber in beiden Fällen nur aus 54.000 berechnet. Da noch nicht Winter ist hoffe ich dass die Ostlawine nicht wieder zu rollen beginnt. Mit freundlichen Grüßen.
Skatrentneram 12.07.2009 | 08:04
dem Beitrag von Schiko kann man sich nur anschließen, besonders dem letzten Absatz
WDam 13.07.2009 | 11:46
Nein nein, Sie brauchen keine Angst zu haben, die eigentlich Betroffenen und Benachteiligten werden wie immer nichts zu diesem Thema sagen oder sich sogar dagegen wehren. Sie werden weiterhin alles still und geduldig hinnehmen. Aber, was glauben Sie, was los wäre, wenn es umgekehrt wäre. Das Gekeife und Gejammer wäre groß und nicht mehr zu ertragen. Und - diese unseligen Gesetze und Regelungen gäbe es schon längst nicht mehr.
Lustigam 14.07.2009 | 14:06
..und wieder einmal bestätigt sich die Tatsache, das die Personen mit Verdienst an der BBGr, einfach ein spezifischer besonderer (nicht positiv gemeint, im Gegenteil ) Kreis von "Menschen sind". Der Gedanke der hier wieder auf den Weg gebracht wird, ist einfach lachhaft. Aber gut, das haben ja Gott sei Dank auch alle hier erkannt, wie sich an den Antworten ersehen lässt. In diesem Sinne, sind wir froh das wir nicht so sind :-)
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