Ich zahle aus meinem Arbeitentgelt Beiträge bis zur BBG (Ost). Nach Hochrechnung mit dem Wert der Anlage 10 ergibt sich ein Entgelt, welches über der BBG (West) liegt. Dadurch erfolgt eine Kürzung des "Westentgeltes" auf die BBG (West). Damit erfolgt meine spätere Rentenberechnung mit einem geringeren Betrag, als Beiträge entrichtet wurden.
Was kann ich tun ?
Kann ich mir die zuviel gezahlten beiträge erstatten lassen oder die Rentenberechnung mit dem tatsächlich hochgerechneten Betrag verlangen?
Ich möchte die Ungleichbehandlung nicht hinnehmen, die sich zwischen mir und anderen Arbeitnehmern in den nBL , welche weniger Beiträge zahlen und durch die Hochrechnung gerade die BBG (West) erreichen nicht hinnehmen