Hallo Markus,
ich sehe den Sachverhalt genau so wie Sie. Sollte Ihnen Ihre "Buchhaltung" keine andere Auskunft erteilen, dann warten Sie ab, bis Ihnen Ihr Arbeitgeber bis spätestens April 2010 die Jahresmeldung zur Sozialversicherung für 2009 zukommen lässt. Fordern Sie eventuell auch von Ihrem Rentenversicherungsträger einen Versicherungsverlauf an. Dann sollte klar sein, dass Beiträge nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze, im Jahr 2009 bis zu einem Verdienst von 64.800,- Euro, zu entrichten sind. Fordern Sie ggfs. Ihre Buchhaltung auf die Abrechnung für den Monat Dezember zu korrigieren und Ihnen die zuviel einbehaltenen Beiträge auszuzahlen