Hallo,
In diesem Jahr habe ich im Dezember ein hohe Anzahl Überstunden ausbezahlt bekommen und somit die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung überschritten.
Nach meinem Verständnis ist die jährliche Beitragsbemessungsgrenze für 2009 bei 64800 euro. D.h. bei 19,9 % ist der höchste Beitrag für den Arbeitnehmer = 6447,6 euro.
Für mich wurden für 2009 nun 6800 euro Rentenbeiträge bezahlt.
Laut Auskunft unserer Buchhaltung ist dies auf die Sonderzahlung im Dezember zurückzuführen? Meiner Meinung nach sollte dies jedoch nicht relevant sein?
Viele Grüße und vielen Dank
Markus