Anfang März 2021 habe ich eine freiwillige Beitragszahlung zur Rentenminderung wegen vorgezogener Altersrente geleistet. Bekommt man dafür eine Beitragsbestätigung oder eine Art "Quittung" und wenn ja, wann ?
Mit freundlichem Gruß Alleen11
31.08.2021, 12:10
Experten-Antwort
Hallo Alleen11,
bitte wenden Sie sich an die Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers und lassen sich eine entsprechende Bestätigung ausstellen.
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 31.08.2021, 12:10 Uhr]
31.08.2021, 15:42
von
King Kong
Zitiert von: Alleen11
Hallo Zusammen,
Anfang März 2021 habe ich eine freiwillige Beitragszahlung zur Rentenminderung wegen vorgezogener Altersrente geleistet. Bekommt man dafür eine Beitragsbestätigung oder eine Art "Quittung" und wenn ja, wann ?
Mit freundlichem Gruß Alleen11
Kann unter Umständen über 5 Monate dauern und ja, man bekommt den "Zahlungsnachweis gemäß §187a SGB VI" mit Angabe der "erkauften Rentenpunkte" und restlichen Beitragsaufwand.
31.08.2021, 16:03
von
Nie-Erhalten
Im Jahr 2019 und 2020 habe ich jeweils im Dezember für Ausbildungszeiten nachgezahlt.
Bis heute habe ich keine Bestätigung erhalten.
Da es aber in der Rentenauskunft erscheint, halte ich eine separate Bestätigung gar nicht für notwendig.
Das Finanzamt hat nur die Bescheide - das ich nachzahlen darf - angefordert. Diese und meine Überweisungsbelege waren ausreichend.
31.08.2021, 16:20
von
King Kong
Zitiert von: Nie-Erhalten
Im Jahr 2019 und 2020 habe ich jeweils im Dezember für Ausbildungszeiten nachgezahlt.
Bis heute habe ich keine Bestätigung erhalten.
Da es aber in der Rentenauskunft erscheint, halte ich eine separate Bestätigung gar nicht für notwendig.
Das Finanzamt hat nur die Bescheide - das ich nachzahlen darf - angefordert. Diese und meine Überweisungsbelege waren ausreichend.
Beim FA Glück gehabt, denn: siehe IV C 3 - S 2221/16/10001 :004 vom Bundesministerium für Finanzen Einkommenssteuerrechtliche Behandlungen von Vorsorgeaufwendungen steht auf Seite 5 (Tabelle) durch was der Nachweis zu erbringen ist
für freiwillige Beiträge/Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen
- Beitragsbescheinigung des Rentenversicherungsträgers
für Zahlungen nach §187a SGB VI - Lohnsteuerbescheinigung oder - Beitragsbescheinigung des Rentenversicherungsträgers
Mache Finanzämter begnügen sich aber auch mit den Überweisungsbeleg.
31.08.2021, 16:34
von
Nie-Erhalten
Zitiert von: King Kong
Zitiert von: Nie-Erhalten
Im Jahr 2019 und 2020 habe ich jeweils im Dezember für Ausbildungszeiten nachgezahlt.
Bis heute habe ich keine Bestätigung erhalten.
Da es aber in der Rentenauskunft erscheint, halte ich eine separate Bestätigung gar nicht für notwendig.
Das Finanzamt hat nur die Bescheide - das ich nachzahlen darf - angefordert. Diese und meine Überweisungsbelege waren ausreichend.
Beim FA Glück gehabt, denn: siehe IV C 3 - S 2221/16/10001 :004 vom Bundesministerium für Finanzen Einkommenssteuerrechtliche Behandlungen von Vorsorgeaufwendungen steht auf Seite 5 (Tabelle) durch was der Nachweis zu erbringen ist
für freiwillige Beiträge/Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen
- Beitragsbescheinigung des Rentenversicherungsträgers
für Zahlungen nach §187a SGB VI - Lohnsteuerbescheinigung oder - Beitragsbescheinigung des Rentenversicherungsträgers
Mache Finanzämter begnügen sich aber auch mit den Überweisungsbeleg.
In diesemn Anwendungserlass steht
1. "können" nachgewiesen werden 2. besteht seit 2017 keine Belegvorlagepflicht mehr.
Ich hoffe mit meinen Angaben, die ursprüngliche dahingehend beantwortet zu haben, das der Versicherte weiß, wie er alternativ die korrekte Berücksichtigung seiner Zahlung prüfen kann und wie ein Nachweis dem Finanzamt gegenüber erbracht werden KANN.
31.08.2021, 18:20
von
Anti-Wichtigtuer
Zitiert von: Nie-Erhalten
Zitiert von: King Kong
Zitiert von: Nie-Erhalten
Im Jahr 2019 und 2020 habe ich jeweils im Dezember für Ausbildungszeiten nachgezahlt.
Bis heute habe ich keine Bestätigung erhalten.
Da es aber in der Rentenauskunft erscheint, halte ich eine separate Bestätigung gar nicht für notwendig.
Das Finanzamt hat nur die Bescheide - das ich nachzahlen darf - angefordert. Diese und meine Überweisungsbelege waren ausreichend.
Beim FA Glück gehabt, denn: siehe IV C 3 - S 2221/16/10001 :004 vom Bundesministerium für Finanzen Einkommenssteuerrechtliche Behandlungen von Vorsorgeaufwendungen steht auf Seite 5 (Tabelle) durch was der Nachweis zu erbringen ist
für freiwillige Beiträge/Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen
- Beitragsbescheinigung des Rentenversicherungsträgers
für Zahlungen nach §187a SGB VI - Lohnsteuerbescheinigung oder - Beitragsbescheinigung des Rentenversicherungsträgers
Mache Finanzämter begnügen sich aber auch mit den Überweisungsbeleg.
In diesemn Anwendungserlass steht
1. "können" nachgewiesen werden 2. besteht seit 2017 keine Belegvorlagepflicht mehr.
Ich hoffe mit meinen Angaben, die ursprüngliche dahingehend beantwortet zu haben, das der Versicherte weiß, wie er alternativ die korrekte Berücksichtigung seiner Zahlung prüfen kann und wie ein Nachweis dem Finanzamt gegenüber erbracht werden KANN.
Und, was das die Ausgangsfrage? Es würde überhaupt nicht nach einer Ausgleichszahlung für Ausbildungszeiten gefragt.