Hallo IBernhardt,
wie Ihrem vorherigen Beitrag zu entnehmen ist, unterliegen Sie bereits der Rentenversicherungspflicht in der Selbstständigkeit als Dozent und zahlen den halben Regelbeitrag.
Entweder Sie zahlen weiter unabhängig vom tatsächlichen Einkommen den halben bzw. nach Ablauf von 3 Kalenderjahren nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit den vollen Regelbeitrag oder Sie stellen um auf die einkommensgerechte Beitragszahlung. Hierfür ist die Vorlage des Einkommensteuerbescheides erforderlich. Die dort ausgewiesenen Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit werden der einkommensgerechten Beitragszahlung zugrunde gelegt.
Auch ich empfehle ein persönliches Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Ich glaube nicht, dass Ihre Fragen abschließend im Chat geklärt werden können.