Eine Niederländerin hat 9 Monate hier in Deutschland versicherungspflichtig gearbeitet. Sie geht jetzt zurück in die Niederlande und möchte einen Antrag auf Beitragserstattung stellen. Hat Sie Anspruch auf Beitragserstattung ?
Nein, da sie EU-Bürgerin ist.
Mit der Begründung wird die Niederländerin wohl nicht zufrieden sein. Warum hat gerade Sie als EU- Bürgerin keinen Anspruch auf Beitragserstattung ?
Gegenfrage: warum sollte sie denn einen Anspruch haben?
Ein Deutscher, der in die NL zieht, kriegt seine Beiträge ja auch nicht zurück!
Aber wenn sie es nicht glaubt kann sie ja den Antrag stellen, sich eine Ablehnung abholen und dagegen Widersruch und Klage einlegen - viel Spaß beim Ärgern der Verwaltung.
Na dann verweisen sie die Frau doch auf die entsprechenden europäischen Regelungen ( (VO) (EWG) Nr. 1408/71).
So ist das eben für Bürger eines EU-Mitgliedsstaats.