Als Beamtin haben besteht Ihre Absicherung fürs Alter aus einer anderen Altersvorsorgeform als die der gesetzlichen Rentenversicherung und haben nicht das Recht zur Entrichtung freiwilliger Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, da Sie die allgemeine Wartezeit (Mindestversicherungszeit von 5 Jahren mit Beitrags- und Ersatzzeiten) nicht erfüllt haben.
Bevor Ihnen die Beiträge erstattet werden können, müssen Sie allerdings eine Wartefrist von 24 Monaten einhalten.
Zur Beantragung steht Ihnen der Vordruck "V900", den Sie auf der Internet-Seite der Deutschen Rentenversicherung unter dem Stichwort "Formulare" finden können, zur Verfügung. Gerne sind Ihnen jedoch die Mitarbeiter/innen der Auskunfts- und Beratungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Aufnahme des Antrages behilflich. Bitte bringen Sie zu dem Gespräch die Nachweise bzgl. Ihrer Beamteneigenschaft sowie Ihren aktuellen Personalausweis/Reisepass sowie Ihre Bankverbindung zum Beratungsgesrpäch mit.