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Beitragserstattung

von nastinka23.02.2010 | 11:35
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16 Antworten

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Hallo, also es geht um meinen Vater er ist nach Kasachstan zurück ausgewandert hat auch die KasachischeStaatsangehörigkeit. Wir haben einen Antrag auf Beitragserstattung gestellt und haben jetzt ein brief bekommen in dem steht, dass wir die beigefügte LEBENSBESCHEINIGUNG ausgefüllt und von einer öffentlichen Stelle im Ausland (z.B. Botschaft,Konsulat) bestätigen und zurück schicken. Jetzt habe ich eine Frage kann meine Mutter(hat eine Vollmacht) die Lebensbescheinigung ausfüllen, unterschreiben und wir senden es dann an die KasachischeBotschaft in Frankfurt und lassen es dann dort bestätigen? Danke für eure Antwort im vorraus.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo nastinka,

die Lebensbescheinigung kann entweder von einer amtlichen kasachischen Stelle oder einer deutsche Vertretung in Kasachstan bestätigt werden. Dazu muss Ihr Vater meines Erachtens persönlich mit einem Ausweisdokument vorsprechen.

15 Antworten

uweam 23.02.2010 | 12:48
Da die Lebendbescheinigung dann von der Botschaft, also einer offiziellen Kasachischen Behörde, ausgestellt ist, müsste dies so möglich sein. Ihre Mutter bestätigt diese ja nicht, sondern füllt diese Papiere nur aus. Die Bestätigung kommt somit von der Botschaft
Tollam 23.02.2010 | 12:27
Die Lebensbescheinigung hat den Sinn, dass nicht die Angehörigen jahrelang weiter die Rente eines Verstorbenen kassieren können, daraus erschließt sich schon, dass niemanden interessiert, was Ihre Mutter bescheinigt. Wer das kann (Konsulat vor Ort...), steht im Begleitschreiben!
uweam 23.02.2010 | 12:54
Beitragserstattung war gefragt Natürlich muss jemand die Unterlagen ausfüllen, damit die Botschaft diese Angaben bestätigen kann. Das Senden eines unausgefüllten, leeren Vordruckes an die Botschaft würde niemals Erfolg haben.
Zickeam 23.02.2010 | 13:47
nee, das Leben kann nur "bescheinigt" werden, wenn derjenige um den es geht auch persönlich vor demjenigen sitzt (oder steht), welcher das "Leben" bescheinigen soll! Logo oder? tse tse tse...
uweam 23.02.2010 | 14:12
Troll Dich, Troll
uweam 23.02.2010 | 14:13
Hallo nastinka Lassen sie sich nicht Angst machen. Natürlich muss ihr Vater nicht extra wieder nach Deutschland einreisen, um sich persönlich bei der Botschaft seine Lebendigkeit bescheinigen zu lassen. Die Botschaft wird die entsprechenden Erkundigungen einleiten. Zicke´s Antwort ist Unfug.
Deutsche Botschaftam 23.02.2010 | 14:37
Gemeint ist die Deutsche Botschaft in Kasachstan, die eine Bescheinigung vornehmen soll!!!
Schadeam 23.02.2010 | 14:23
...zerbrechen wir uns bitte alle nicht den Kopf darüber, wie die Stellen in Kasachstan (welche auch immer) bescheinigen, dass ein Kasache noch lebt......und es ist auch nicht das Problem der DRV wie ein Kasache diese Bescheinigung von den kaschaischen Behörden bekommt.....
@ uweam 23.02.2010 | 14:36
Wer keine Ahnung hat sollte einfach schweigen. Der Vater muß nicht nach Deutschland reisen,er muß in seiner Heimat entweder zu einer Behörde oder einer Deutschen Botschaft/Konsulat und das PERSÖNLICH!
pro-fess-oram 23.02.2010 | 14:38
...es wohnt ein Kasache in Kasachstan, dort in diesem Ländle muss er sich selbst bescheinigen lassen, dass er am Leben ist. Was soll der Quark mit der kasachsichen Botschaft in Berlin, die können bestenfalls bescheinigen, dass die Bevollmächtigte lebt! Es kann doch für einen in Kasachstan lebenden Kasachen nicht so schwierig sein, sich in seinem Land von einer offiziellen Stelle sein Leben bescheinigen zu lassen!!
Zickeam 23.02.2010 | 14:53
so, um das mal klarzustellen! Ich habe überhaupt und gar nicht behauptet, das der im Ausland lebende Rentner nach Deutschland kommen muss um sein "Leben" bescheinigen zu lassen. Ich habe lediglich geschrieben, dass der im Ausland lebende Rentner (welcher eine Rente aus Deutschland bezieht) eben persönlich vorsprechen muss um sein "Leben" bescheinigen zu lassen. Da die anderen user hier schon entsprechende Stellen genannt haben, habe ich darauf verzichtet. Richtig wäre aber hier der Verweis auf den Rentenservice der Deutschen Post AG www.rentenservice.com Da steht nämlich alles drin, was der Kasache wissen muss! Auch zur Lebensbescheinigung (die kann man sich sogar runterladen (oder hochladen) Also nochmal, gehen Sie, sobald Sie schriftlich aufgefordert werden auf's Konsulat/Botschaft in Kasachstan und lassen Sie ihr Leben bestätigen. Ihre Frau kann das nicht machen!!! Sie müssen persönlich anwesend sein!!! Mit meinem 1.Beitrag habe ich es einfach nur verkürzt sagen wollen, aber @uwe (der Klugschei.....) muss ja immer alles kritisieren! Nun denn, fröhliches Schaffen weiterhin. die Zicke!
nastinkaam 24.02.2010 | 23:06
Danke für die Antworten aber könnt ihr euch mal Entscheiden.
Zickeam 25.02.2010 | 10:06
Hallo nastinka, Rentner muss immer persönlich vorsprechen (Botschaft/Konsulat) in Kasachstan, dann wird sein Leben bescheinigt und i.d.R. wird diese Bescheinigung gleich an die DRV geschickt (oder Rentenservice) Mama kann das nicht machen!!! MfG Zicke
Schade IIam 26.02.2010 | 13:05
@Schade Du bist ein (leider noch nicht) ausgewiesener Nazi!!!!!
Hildegard Heise-Jordanam 16.02.2011 | 23:45
Die Lebendbescheinigung wird von der Botschaft oder aber von einem Notar ausgestellt. Letzteres kostet etwas Geld, geht aber schnell.
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