Hallo,
folgende Konstellation: Beamter auf Lebenszeit; reguläre AN-Beiträge einbezahlt, jedoch deutlich unter 60 Monate. Die Wartezeit von 60 Monaten wurde nur durch Anrechnung einer jahrelangen geringfügige Beschäftigung erfüllt.
Besteht hier die Möglichkeit der Beitragserstattung, da keine 60 Monate AN-Beiträge einbezhalt wurden und diese Grenze nur durch Anrechnung der geringfügigen Beschäftigung erreicht wurde?
Vielen Dank für Ihre Antwort!