Beitragserstattung Beamtin

von
Liesel123

Hallo zusammen,

ich bin seit einem Jahr Beamtin auf Lebenszeit und würde mir nun gerne meine Beiträge zur Rentenversicherung erstatten lassen. Ich war vor meiner Zeit als Beamtin 14 Monate als Angestellte im ö.D. tätig. Gibt es eine Frist, innerhalb derer ich die Beiträge erstatten lassen kann? Muss ich einen Versicherungsverlauf zum Antrag mitsenden? Einen solchen habe ich nicht und müsste ich daher zunächst anfordern.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße
Liesel

von
KSC

Das können Sie jederzeit machen, entweder formlos oder indem Sie das Formular V0900 googeln, dieses ausfüllen und an die DRV schicken.

Wenn die Sachbearbeitung dann noch was wissen will, melden die sich schon.

:)
LG

von
W°lfgang

Hallo Liesel,

lesen Sie bitte auch diesen Beitrag/mit den Folgewirkungen der Beitragserstattung:

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/beitragsrueckerstattung-gesetzlichen-rv-fuer-beamte.html

Da zusätzlich eine Kontenklärung durchzuführen ist, sollten Sie den Antrag über eine Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt abwickeln lassen ...demnächst/in ein paar Monaten, wenn sich die jetzige Lage wieder beruhigt hat.

Gruß
w.
PS: es gibt aktuell keine Fristen, das können Sie auch noch kurz vor oder sogar nach der Pensionierung beantragen.

von
Klugpuper

Klären Sie bitte zunächst, welche Auswirkungen die Beitragserstattung auf Ihre Versorgung hat. (Stichwort "ruhegehaltsfähige Dienstzeiten")
Wenn das geklärt ist, dann sollte man sich Gedanken über die Erstattung machen.

Experten-Antwort

Hallo Liesel, liebe helfende user,

vielen Dank für die Beantwortung von Liesels Fragen und die klugen weiteren Hinweise. Ergänzend möchte ich lediglich hinzufügen, dass es eine Wartefrist gibt. Diese Wartefrist von 24 Kalendermonaten beginnt nach dem letzten Pflichtbeitrag zur Rentenversicherung.

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