Hallo Liesel, liebe helfende user,
vielen Dank für die Beantwortung von Liesels Fragen und die klugen weiteren Hinweise. Ergänzend möchte ich lediglich hinzufügen, dass es eine Wartefrist gibt. Diese Wartefrist von 24 Kalendermonaten beginnt nach dem letzten Pflichtbeitrag zur Rentenversicherung.