Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenAls deutscher Staatsangehöriger wäre eine Beitragserstattung nicht möglich. Sie erhalten dann später eine Rente aus Deutschland.
Hallo hk1980,
auch bei Ihnen ist die Beitragserstattung aufgrund der deutschen Staatsangehörigkeit erts einmal ausgeschlossen. Allerdings ist dann eine Beitragserstattung möglich, wenn Sie aufgrund der geringen Beitragszeiten (weniger als 5 Jahre) keine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mehr beziehen können. Eine solche Beitragserstattung ist aber erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze möglich (§ 210 SGB VI).
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