Hallo Tina,
sofern in der gesetzlichen Rentenversicherung weniger als 60 Beitragsmonate vorliegen, ist eine Betragserstattung durch die Witwe gemäß § 210 SGB VI auf Antrag möglich. Den Antrag finden Sie unter folgendem Link:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0900.pdf?__blob=publicationFile&v=26
Unabhängig davon ist bei der VBL die Satzung maßgebend.