Eine Beitragserstattung aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist für Beamte auf Lebenszeit nur möglich, wenn sie die allgemeine Wartezeit (60 Kalendermonate an Beitrags- und Ersatzzeiten) nicht erfüllt haben. Solche Beamte haben dann die Möglichkeit, zwischen einer Beitragserstattung oder der Zahlung freiwilliger Beiträge für einen künftigen Rentenanspruch zu wählen.