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Experten-Antwort

Beitragserstattung für Beamte

von Andreas D.20.04.2013 | 12:33
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14 Antworten

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Hallo, ich habe zu meinem Anliegen bereits an verschiedenen Stellen recherchiert, werde aber noch nicht ganz schlau. Ich bin seit über drei Jahren verbeamtet, mittlerweile auch auf Lebenszeit. Davor war ich angestellt im Öffentlichen Dienst. Diese Beschäftigungszeit sowie Zivildienst u.a. ergeben zusammen 85 Monate Pflichtbeitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das ist mehr als die Wartezeit von 60 Monaten. Meine Rentenanwartschaft entspricht einer monatlichen Rente von ca. 170 Euro. Ich möchte eine Beitragserstattung beantragen und das Geld als Grundstock für eine private Altersvorsorge verwenden. Das müssten immerhin mindestens 15.000 Euro sein. Kurz: Ich bin Beamter auf Lebenszeit und nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ich habe auch noch nicht freiwillig Beiträge eingezahlt. Allerdings habe ich schon mehr als 60 Monate Pflichtbeitragszeit im Versicherungsverlauf. Meine Frage: Werden mir meine Beiträge erstattet oder nicht? Herzlichen Dank und viele Grüße Andreas D.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine Beitragserstattung aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist für Beamte auf Lebenszeit nur möglich, wenn sie die allgemeine Wartezeit (60 Kalendermonate an Beitrags- und Ersatzzeiten) nicht erfüllt haben. Solche Beamte haben dann die Möglichkeit, zwischen einer Beitragserstattung oder der Zahlung freiwilliger Beiträge für einen künftigen Rentenanspruch zu wählen.

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13 Antworten

Bertramam 20.04.2013 | 15:19
Hallo Zivildienst und Beamter, sowas hat es in den 50er bis Ende 80er Jahren auch nicht gegeben tun sie der algemeinheit was gutes lassen sie der Rentenkasse unser Geld und geniessen sie ihr sorgenfreies Leben als Beamter. servus Bertram
Hans Rüberam 20.04.2013 | 15:41
Ja, der hats gut, ist Beamter auf Lebenszeit Davon können manche Menschen nur Träumen. Diese Menschen bekommen nicht nur 0,25 % Aufbesserung. Heute ist man schneller weg vom Fenster als es einem lieb ist. Aber der hats gut, ist Beamter auf Lebenszeit Ich glaub der Herrgott ist auch Beamter. Sollen die anderen nur schauen wo sie bleiben.
KSCam 20.04.2013 | 13:36
Nein, da Sie bereits mehr als 59 Beitragsmonate aufweisen ist die Beitragserstattung ausgeschlossen. Sie haben mit 65+ einen Anspruch auf Regelaltersrente. Um eine Beitragserstattung erhalten zu können müssten Sie in einen Staat auswandern mit dem Deutschland kein Abkommen hat und z.B. die dortige Staatsangehörigkeit annehmen (z.B. nach Angola und Angolaner werden). Aber dann wäre es natürlich auch aus mit der Beamteneigenschaft......also keine Chance. :)
Klara Kugeligam 20.04.2013 | 16:45
Der Deutsche Stammtisch tagt und betreibt sein Beamten Bashing,wobei das Gesabber mit der Frage des TE Null zu tun hat. Herr wirf Hirn und versuche auch zu treffen,besonders die Kandidaten Bertram,Hans Rüber und bitte auch den Preußischen Oberst nicht verfehlen.
Preußischer Oberstam 20.04.2013 | 16:15
Ich verbitte mir diese Lästereien hier! Ich wollte auch verbeamtet werden, endlich der Biofaulmasse angehören, aber, ich war nicht dumm genug! Bin ich eben angestellter Oberst geworden - is doch was, oder?
...am 20.04.2013 | 21:35
Zitat von Hans Rüber anzeigenausblenden
stimmt, die "normalen" Beamten bekommen nämlich gar keine Erhöhung und haben sie auch schon lange nicht mehr bekommen. und ich rese NICHT von den hohen Beamten, die fette Diäten kassieren.
Andreas D.am 21.04.2013 | 08:50
Für die schnelle Antwort von KSC herzlichen Dank! An die anderen, die sich geäußert haben: Oben auf dieser Seite wird daran erinnert, dass dieses Forum kein Diskussionsforum und keine Bühne für politische Meinungsäußerungen ist. Da Sie nun aber einmal damit begonnen haben, möchte ich Ihnen zumindest antworten. Das gebietet die Höflichkeit. (1) Wenn Sie die Vorzüge des Beamtentums ebenfalls genießen möchten, biete ich Ihnen an, mit mir zu tauschen. An Ihren Einwürfen erkenne ich allerdings, dass Ihnen die intellektuellen Voraussetzungen für meinen Beruf zu fehlen scheinen. Diese zu erwerben, dürfte mit Anstrengungen verbunden sein, die jemand, der das Geld fremder Leute als "sein Geld" zu bezeichnen gewohnt ist, vermutlich aber nicht auf sich zu nehmen bereit ist. (2) Ich bin selbst kein Anhänger des Berufsbeamtentums. Wenn ich aber in meinem Beruf tätig sein möchte, bleibt mir leider kaum eine andere Wahl. Es sei denn, es gelingt Ihnen, die Allgemeinheit davon zu überzeugen, meine Branche, in der der Staat hierzulande ein Quasi-Monopol hat, zu privatisieren. Ich hätte jedenfalls nichts dagegen. (3) Und es liegt mir fern, anderen Menschen auf der Tasche zu liegen. Eine Beitragserstattung (mein Anliegen) hätte meinen Verzicht auf jede Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung bedeutet. Erstattet bekommen hätte ich aber nur meinen Arbeitnehmeranteil (also die Hälfte). Der Arbeitgeberanteil bliebe im Topf (für die "Allgemeinheit", also für Sie und andere) - obwohl dieser selbstverständlich ebenfalls durch die Tätigkeit der Arbeitnehmer erwirtschaftet wird! Einen angenehmen Sonntag wünscht Andreas D.
Fritzam 21.04.2013 | 10:36
Hallo Während 50 Jahren Kritik am Beamtentum hat sich eins immer wieder gezeigt Kritik mögen die Beamten überhaupt nicht, und wen sie bei der SPD oder den Grünen sind dann sind sie Besonders Dünnhäutig. MfG Fritz PS. Ich kann nur Raten bei der nächsten Wahl das Richtige zu wählen, und Peerluskoni ist nicht der Richtige.
Andreas D.am 21.04.2013 | 12:37
Eine Beitragserstattung (mein Anliegen) hätte meinen Verzicht auf jede Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung bedeutet. Erstattet bekommen hätte ich aber nur meinen Arbeitnehmeranteil (also die Hälfte). Der Arbeitgeberanteil bliebe im Topf (für die "Allgemeinheit", also für Sie und andere) - obwohl dieser selbstverständlich ebenfalls durch die Tätigkeit der Arbeitnehmer erwirtschaftet wird!
Schön selbstlos. Vor allem, wenn man bedenkt, dass die Rente der DRV auf die Pension angerechnet wird. Da verbrät man doch lieber eine Erstattung und erhält die Pension ungekürzt!
Das ist richtig. Dennoch blieben die vom meinen Arbeitgebern eingezahlten Beiträge im Topf. Die Zahlung dieser Beiträge war meinen früheren Arbeitgebern nur durch meine Arbeitskraft möglich. Das sind in meinem Fall mindestens 15.000 Euro für das Umlagesystem, von denen ich später nichts mehr hätte. Aber! Wie in der ersten Antwort auf meine Frage schon klargestellt wurde, werden mir meine Beiträge nicht zurückerstattet. Damit erübrigt sich jede weitere Diskussion.
Andreas D.am 21.04.2013 | 11:01
Zitat von Fritz anzeigenausblenden
Sehr geehrter Fritz, erwecken meine Ausführungen irgendwie den Eindruck einer politischen Nähe zu den von Ihnen genannten Parteien? Wenn Sie diesen Eindruck tatsächlich haben, sollten Sie sich dringend mit politischer Philosophie auseinandersetzen. Ich bin nicht Staatsbediensteter, weil ich gerne Staatsbediensteter sein will. Sondern ich bin es notgedrungen, weil ich gerne meinen Beruf ausüben möchte - eine Tätigkeit, die prinzipiell auch marktgängig wäre, was aber besonders die von Ihnen genannten Parteien niemals gutheißen würden. Herzlich grüßt Andreas D.
icham 22.04.2013 | 08:59
Hallo Andreas D., bitte ärgern Sie sich nicht über die geschriebenen Kommentare der Anderen. Jeder deutsche Staatsbürger hat die Möglichkeit/Chance Beamter zu werden, also bloß kein Neid. Wir haben Sie genutzt...
Otto N.am 22.04.2013 | 14:34
Guter Witz! Es kann auch jeder Deutsche Staatsbürger Bundespräsident werden. Leider gibt es nicht genug Planstellen, damit jeder Interessent berücksichtigt werden kann. Sie haben schlicht und einfach nur Glück gehabt - DAS ist alles!
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