Anpsruch auf Beitragserstattung besteht, wenn
1. die Versicherungspflicht in allen Zweigen der gesetzlichen Rentenversicherung entfallen ist,
2. keine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung in der deutschen Rentenversicherung besteht und
3. seit Wegfall der Versicherungspflicht 24 Kalendermonate vergangen sind. Die Voraussetzungen müssen bei der Antragstellung vorgelegen haben.
Wurde Ihr Antrag auf Erwerbsminderung abgelehnt, hat das nicht automatisch einen Anspruch auf Beitragserstattung zur Folge. Da Sie mit Wohnsitz in Deutschland grundsätzlich zur freiwilligen Versicherung berechtigt sind, ist für Sie eine Beitragserstattung ausgeschlossen.