Hallo SabM,
die allgemeine Wartezeit für die Regelaltersrente ist erfüllt, wenn mindestens 5 Jahre Beitragszeiten vorliegen.
Hierfür werden sämtliche Beitragszeiten in Deutschland und in Polen zusammengerechnet.
Sobald Ihre Eltern in Deutschland und Polen mindestens für 5 Jahre Beiträge gezahlt haben, besteht in Deutschland ein Rentenanspruch. Eine Beitragserstattung ist dann nicht mehr möglich.
Eine Beitragserstattung ist zurzeit sowieso ausgeschlossen, da Ihre Eltern aufgrund der deutschen Staatsangehörigkeit zur freiwilligen Beitragszahlung in Deutschland berechtigt sind. Nur wenn Ihre Eltern in Deutschland und Polen weniger als 5 Jahre Beiträge eingezahlt haben, dann können sie sich nach Erreichen der Regelaltersgrenze die Beiträge erstatten lassen. Dies wäre bei Ihrem Vater mit 65 Jahren und 6 Monaten. Bei Ihrer Mutter wäre die Grenze mit 65 Jahren und 11 Monaten erreicht.
Ihre Eltern sollten sich an den zuständigen deutschen Rentenversicherungsträger wenden, um abzuklären, ob ggfs. ein früherer Rentenanspruch bestehen könnte.
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 30.10.2013, 07:58 Uhr]