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Experten-Antwort

Beitragserstattung in der Rentenversicherung

von SabM29.10.2013 | 16:38
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3 Antworten

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Hallo, braucht Hilfe! Meine Eltern - beide besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit, leben aber in Polen. Beide haben hier gearbeitet (2-3 Mal im Jahr - Saisonarbeit) und Beiträge bezahlt. Aus gesundheitlichen Gründen werde sie nicht mehr in Deutschland arbeiten. Kann man eine Beitragserstattung beantragen oder muss man die Regelaltersgrenze (67) erreichen. Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo SabM,

die allgemeine Wartezeit für die Regelaltersrente ist erfüllt, wenn mindestens 5 Jahre Beitragszeiten vorliegen.

Hierfür werden sämtliche Beitragszeiten in Deutschland und in Polen zusammengerechnet.

Sobald Ihre Eltern in Deutschland und Polen mindestens für 5 Jahre Beiträge gezahlt haben, besteht in Deutschland ein Rentenanspruch. Eine Beitragserstattung ist dann nicht mehr möglich.

Eine Beitragserstattung ist zurzeit sowieso ausgeschlossen, da Ihre Eltern aufgrund der deutschen Staatsangehörigkeit zur freiwilligen Beitragszahlung in Deutschland berechtigt sind. Nur wenn Ihre Eltern in Deutschland und Polen weniger als 5 Jahre Beiträge eingezahlt haben, dann können sie sich nach Erreichen der Regelaltersgrenze die Beiträge erstatten lassen. Dies wäre bei Ihrem Vater mit 65 Jahren und 6 Monaten. Bei Ihrer Mutter wäre die Grenze mit 65 Jahren und 11 Monaten erreicht.

Ihre Eltern sollten sich an den zuständigen deutschen Rentenversicherungsträger wenden, um abzuklären, ob ggfs. ein früherer Rentenanspruch bestehen könnte.

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2 Antworten

Xam 29.10.2013 | 16:56
Falls Ihre Eltern bis zur Regelaltersgrenze die allgemeine Wartezeit (5 Jahre) tatsächlich nicht erreichen sollten, könnten sie sich die Beiträge erstatten lassen. Vorher sicher nicht. Auf die allgemeine Wartezeit werden aber z.B. auch Beschäftigungs-/Beitragszeiten in Polen mit angerechnet.
SabMam 29.10.2013 | 17:17
vielen Dank für die schnelle Antwort...Wie wird es berechnet mit der Wartezeit?? Vater geb. März 1952 Mutter geb. Januar 1957 Ihre letzte Tätigkeit war Februar 2010.
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