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Experten-Antwort

Beitragserstattung Krankenkasse Sozialversicherungsbeiträge rückwirkende EM

von Simone31.05.2019 | 12:46
291 Ansichten
7 Antworten

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Leider finde ich zu meinem Fall unterschiedliche Hinweise. Teilweise EM seit 2011 bis 2016 Teilzeittätigkeit von 2017-2018 Krankengeld Rückwirkende volle EM 2018 Erstattungsansprüche sind erfolgt. Nach welcher Vorschrift kann ich die Erstattungsansprüche der Krankenkasse prüfen? Meine Krankenkasse reagiert nicht auf meine schriftliche Anfrage. Habe ich rückwirkend Anspruch auf die Beiträge zur Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsbeiträge?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Simone,

zum Thema Erstattungsanspruch:

Es ist davon auszugehen, dass der Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegenüber dem Rentenversicherungsträger ordnungsgemäß beziffert und abgerechnet wurde. Grundsätzlich ist nicht vorgesehen, Versicherten einen detaillierten Berechnungsbogen zuzusenden. Eventuell stellt Ihnen die Krankenkasse ihre Abrechnung zur Verfügung. Sie können bei Bedarf auch Akteneinsicht beantragen.

Zu den aus dem Krankengeld gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen:

Bei dem von W*lfgang genannten Vordruck geht es um die Erstattung von zu Unrecht gezahlten Beiträgen aus einer Beschäftigung, dürfte also für Ihren Fall nicht einschlägig sein.

Zumindest hinsichtlich der gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung aus dem Krankengeld über den Beginn der Rente wegen voller Erwerbsminderung hinaus gilt, dass die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung nicht rückwirkend beseitigt wird.

Hinsichtlich der Beiträge zu den anderen Sozialversicherungszweigen setzen Sie sich bitte mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.

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6 Antworten

Miniam 31.05.2019 | 16:57
Ganz einfach, ja werden zurück erstattet, ging bei mir recht schnell.
Wohl kaumam 31.05.2019 | 15:00
Eine Expertenantwort der Rentenversicherung zu Erstattungsansprüchen der Krankenkasse dürfen Sie hier nicht erwarten. Bleiben Sie an der Antwort zu Ihrer Anfrage an die KK dran oder stellen Sie Ihre Frage in einem Krankenkassenforum. https://www.krankenkassenforum.de/
W°lfgangam 31.05.2019 | 20:03
Hallo Simone, melden Sie Ihre Erstattungsansprüche mit diesem Vordruck bei der Krankenkasse an: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Inhalt/5_Serv… Sie können den Antrag ohne Eintragungen von einem Arbeitgeber ausfüllen und direkt an Ihre Krankenkasse senden. Gruß w. PS: Ist sogar ein Vordruck der DRV, insofern werden Sie hier sicher noch eine Experten-Antwort erhalten :-)
Nachgefragtam 31.05.2019 | 20:35
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Meine Krankenkasse reagiert nicht auf meine schriftliche Anfrage. Habe ich rückwirkend Anspruch auf die Beiträge zur Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsbeiträge
Hallo Simone, melden Sie Ihre Erstattungsansprüche mit diesem Vordruck bei der Krankenkasse an: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Inhalt/5_Serv… Sie können den Antrag ohne Eintragungen von einem Arbeitgeber ausfüllen und direkt an Ihre Krankenkasse senden. Gruß w. PS: Ist sogar ein Vordruck der DRV, insofern werden Sie hier sicher noch eine Experten-Antwort erhalten :-)
Was hat das denn mit der Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen aus dem KRANKENGELD,bei rückwirkend zugesprochener Erwerbsminderungsrente zu tun?
W°lfgangam 31.05.2019 | 20:56
Zitat von Nachgefragt anzeigenausblenden
Hallo Simone, melden Sie Ihre Erstattungsansprüche mit diesem Vordruck bei der Krankenkasse an: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Inhalt/5_Serv… Sie können den Antrag ohne Eintragungen von einem Arbeitgeber ausfüllen und direkt an Ihre Krankenkasse senden. Gruß w. PS: Ist sogar ein Vordruck der DRV, insofern werden Sie hier sicher noch eine Experten-Antwort erhalten :-)
Was hat das denn mit der Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen aus dem KRANKENGELD,bei rückwirkend zugesprochener Erwerbsminderungsrente zu tun?
Hallo Nachgefragt, die Frage war doch eindeutig "Hilfe, meine KK hört mich nicht...", im Speziellen AV-PV-Beiträge/krieg ich die wieder. Und der Vordruck trägt den Titel 'Antrag auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aus einer Beschäftigung'. Die Ausgangsfrage ist sicher etwas 'vermischt'. Jedoch, wenn sie kein Antwort erhält, leitet Sie einfach ein neues Verwaltungsverfahren ein/legt mal Patronen in die Pumpgun ...vielleicht sieht sich die KK dann bemüht, zu reagieren ;-) Haben Sie einen besseren Rat/Draht zur KK/Einzugsstelle - und dem 'Verbleib' der SV-Beiträge? ...wo die doch so 'auskunftsfreudig' zu sein scheint. Gruß w.
Simoneam 05.06.2019 | 10:54
vielen Dank für die Antworten. Ich möchte nichts beantragen was mir nicht zusteht. In meinem Fall ist die Rente höher als das Krankengeld war. Nach Auskunft der Krankenkasse wurde das gesamte Krankengeld zurückgezahlt (ohne Berechnungsbogen). Steht mir zur Überprüfung ein detaillierter Berechnungsbogen zu? Wo verbleiben die Sozialvesicherungsbeiträge? Vielleicht kann sich hierzu ein Experte melden.
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