Hallo Simone,
zum Thema Erstattungsanspruch:
Es ist davon auszugehen, dass der Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegenüber dem Rentenversicherungsträger ordnungsgemäß beziffert und abgerechnet wurde. Grundsätzlich ist nicht vorgesehen, Versicherten einen detaillierten Berechnungsbogen zuzusenden. Eventuell stellt Ihnen die Krankenkasse ihre Abrechnung zur Verfügung. Sie können bei Bedarf auch Akteneinsicht beantragen.
Zu den aus dem Krankengeld gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen:
Bei dem von W*lfgang genannten Vordruck geht es um die Erstattung von zu Unrecht gezahlten Beiträgen aus einer Beschäftigung, dürfte also für Ihren Fall nicht einschlägig sein.
Zumindest hinsichtlich der gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung aus dem Krankengeld über den Beginn der Rente wegen voller Erwerbsminderung hinaus gilt, dass die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung nicht rückwirkend beseitigt wird.
Hinsichtlich der Beiträge zu den anderen Sozialversicherungszweigen setzen Sie sich bitte mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.