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Beitragserstattung Rentenversicherung

von Beamtin_196214.08.2007 | 15:01
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6 Antworten

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Mit den anstehenden Erhöhung des Pensions-Eintrittsalter für Beamte soll es auch eine Regelung geben, nach der man bei 45 Berufsjahren noch mit 65 Jahren in den Ruhestand treten kann. Da ich bereits mit 17 Jahren anfing, rentenversicherungspflichtig zu arbeiten, hatte ich mir bei meiner Verbeamtung auf Lebenszeit die Rentenversicherungsbeiträge für rund vier Jahre auszahlen lassen. Nun zeigt sich, dass dies ein gravierender Fehler gewesen sein könnte... Bestehen überhaupt noch irgendwelche Möglichkeiten, die Rentenanwartschaft für diese Zeit "zurück zu kaufen"?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bis dato wurde der aktuell diskutierte Vorschlag unseres Innenministers noch nicht umgesetzt - ein Gesetzentwurf o. Ä. liegt noch nicht vor.

Wie dies indes die Diskussion innerhalb der gesetzlichen RV zur sogen. Altersrente für besonders langjährig Versicherte gezeigt hat, bringt hier Stochern im Nebel wenig.

Was die von Ihnen bereits durchgeführte Beitragserstattung angeht, so wurden Ihnen dafür nur die Arbeitnehmeranteile erstattet - was rein fianziell nicht unbedingt sehr vorteilhaft zu bewerten ist.

Zum anderen aber ist damit das bisherige Versicherungsverhältnis zur gesetzlichen RV aufgelöst worden, vgl. § 210 Abs.6 Satz 2 Sozialgesetzbuch VI.

MfG

5 Antworten

Unbekanntam 14.08.2007 | 19:45
Nein, erstattet ist erstattet. So wie Sie sich das wünschen, wäre dass ja auch zu schön. Dann würde jeder erst einmal das Geld nehmen und falls es Sinn macht wieder einzahlen. Das ist genauso, wie wenn man eine Versicherung abschließt, aber den Beitrag erst zahlt, wenn der Leistungsfall eintritt.
Schiko.am 14.08.2007 | 20:12
Natürlich wäre es möglich gewesen, nachdem 60 monate mindestbeitragszeit nicht vorhanden sind sich die eigenen beiträge auszahlen zu lassen. Dies ist selbstverständlich durch die bereits erfolgte beitrags auszahlung gegenstandslos. Wäre dies nicht so, fehlten auch noch für 1 jahr freiwillige beiträge für 60 monate. Immerhin 79,60 x 12 = 955,20 nachzahlung. Reparieren können sie dies nicht mehr, bedenken sie aber auch, bei pensionen werden unter umständen 60% der mit 100 % ausbezahlten renten von der pen- sion gekürzt. Alles in allem, sie haben gar nicht so sehr falsch gehandelt. Mit freundlichen Grüßen.
Schadeam 15.08.2007 | 08:12
ich schlage vor wir warten bis die Beamtengesetze beschlossen sind. Dann steht auch fest, was bei den 45 Jahren so alles mitzählt. Momentan stochern wir da ziemlich im Nebel.... Aber eines ist klar, die Beitragserstattung kann nicht rückgängig gemacht werden.
Beamtin_1962am 17.08.2007 | 07:03
Vielen Dank für die Klarstellung in diesem wichtigen Punkt. Übrig bleibt für mich persönlich noch die Frage, ob die Zeiten, die ich bis zum Abitur mit 19 (normaler Werdegang, normales Gymnasium), die sich mit den versicherungsplflichtigen überschnitten, trotzdem (noch) als Ausbildungszeiten anrechnungsfähig sind...
Schadeam 17.08.2007 | 10:31
durch die Beitragserstattung sind die Beiträge zur RV "untergegangen". Die Zeit bis zum Abitur ist als Schulzeit zwar eine Anrechnungszeit, die aber, das Sie nicht vor 2009 in Rente gehen werden, nicht bewertet wird. Den Aufwand das zu klären, können Sie sich (und irgendwelchen Sachbearbeitern der RV) schenken. Ob diese Zeit bei Ihren Beamtenzeiten mitzählt, ist eine Frage des Beamtenrechts- wenden Sie sich diesbezüglich bitte an Ihren Dienstherrn.
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