Bis dato wurde der aktuell diskutierte Vorschlag unseres Innenministers noch nicht umgesetzt - ein Gesetzentwurf o. Ä. liegt noch nicht vor.
Wie dies indes die Diskussion innerhalb der gesetzlichen RV zur sogen. Altersrente für besonders langjährig Versicherte gezeigt hat, bringt hier Stochern im Nebel wenig.
Was die von Ihnen bereits durchgeführte Beitragserstattung angeht, so wurden Ihnen dafür nur die Arbeitnehmeranteile erstattet - was rein fianziell nicht unbedingt sehr vorteilhaft zu bewerten ist.
Zum anderen aber ist damit das bisherige Versicherungsverhältnis zur gesetzlichen RV aufgelöst worden, vgl. § 210 Abs.6 Satz 2 Sozialgesetzbuch VI.
MfG