Hallo,
ich habe soeben eine Beitragserstattung gestellt, wobei mir mitgeteilt wurde, dass diese im Tarifgebit VBL Ost nicht möglich ist.
Was ist die rechtliche Grundlage dafür?
Die VBL ist eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer und dadurch sehr von Nachteil, wenn man nicht langfristig im öffentlichen Dienst verbleibt. Da muss es doch die Möglichkeit geben seine Beiträge bei Ausscheiden zurückzuerhalten, wenn man nicht die 60 Beitragsmonate erreicht hat!
Wieso geht das bei VBL West aber nicht Ost?
Wieso gibt es überhaupt diese 2 Tarifgebiete? Ist dies eine nicht sehr veraltete Regelung/Ansicht?
Gibt es aktuell Bestrebungen diese Differenzierung zu beenden bzw. eine einheitliche Regelung für die VBL Versicherung einzuführen?