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Beitragserstattung (Wie, wann usw.)

von TahaY9003.09.2009 | 18:41
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen. Mein Vater ist 1960 geboren und arbeitet seit 1980 in Deutschland. Er ist türkischer Staatsbürger. Er will im Jahr 2012 in die Türkei ziehen und verzichtet auf all seine Rechte in Deutschland (er würde auch das Aufenthaltsrecht usw. aufgeben, wenn es sein muss). Und zwar will er seine eingezahlten Beiträge ausgezahlt bekommen. Die vom AG eingezahlten Beträge bekommt er ja soweit ich weiß nicht. Nun zur Frage: Was soll er machen, um seine Beiträge erstattet zu bekommen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Wie lange dauert die Auszahlung, also bis er das Geld in den Händen hat? Vorerstmal nur diese Fragen. Ich Danke allen im Voraus für die Mühe und dass ihr diesem armen Sohnemann behilflich seid. ;) cu, Taha

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Keith Moon hat Ihre Frage schon ausführlich beantwortet (Danke Keith Moon!).

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Es tut mir leid, aber dazu kann ich wirklich keine allgemeingültige Aussage machen.

8 Antworten

Geht nichtam 03.09.2009 | 18:56
da es zwischen D und der TR ein Soz.Versicherungsabkommen gibt,er wird dann bei Erreichen des Rentenalters aus D seine Rente bekommen.
Schiko.,am 03.09.2009 | 19:01
Sobald fünf Jahre Beiträge bezahlt wurden ist grund- sätzlich die Erstattung eigener Beiträge nicht mehr möglich. Freuen Sie sich darüber, dass somit die Arbeitgeberbeiträge sich auch später für die Renten höhe auch auswirken. MfG.
Schiko.,am 03.09.2009 | 21:31
Vielen Dank . Keith Moon,nein, nein , ich war es schon, der die falsche Meinung vertrat. MfG.
Keith Moonam 03.09.2009 | 20:48
Leider sind beide Antworten der User "Geht nicht" und "Schiko.," - also vermutlich wieder der unechte...) falsch. Eine Beitragserstattung ist für türkische Staatsbürger möglich, wenn diese in die Türkei zurückkehren und seit der letzten deutschen Pflichtversicherung mindestens 24 Kalendermonate verstrichen sind. Diese Regelung geht konform mit dem deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen, zuständige Verbindungsanstalt ist die DRV Nordbayern in Bayreuth. Die Beitragserstattung erfolgt unabhängig davon, ob die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt ist oder nicht. Dies unterscheidet die Beitragserstattung an türkische Versicherte von der an Beamte bzw. berufsständisch Versicherte. Allerdings erfolgt eine Beitragserstattung nur dann, wenn aus der DRV noch keine Regelleistung (Rente oder Reha, also auch keine "Kur") beansprucht wurde. Wurde eine Regelleistung gewährt, werden nur die danach zurückgelegten Beiträge erstattet. Allerdings wird die Beitragserstattung an türkische Versicherte dann ein politisches Ende finden, wenn die Türkei Mitglied der EU wird, womit wohl irgendwann gerechnet werden kann.
KSCam 03.09.2009 | 22:01
Wenn Ihr Vater bis 2012 in D arbeitet ist eine Erstattung wie Keith Moon sagt, frühestens 2014, also in 5 Jahre möglich. Und ob da die Gesetze noch so sind wie heute, weiß keiner. Sobald Deutschland und die Türkei Ihr Abkommen ändern würden oder bei einem EU Beitritt kann alles ganz anders sein als heute. Somit bleibt nur: abwarten und Tee trinken....
Ergänzung zu Keith Moonam 04.09.2009 | 07:12
Wichtig ist jedoch, daß zur Erstattung auch keine türkische Rentenversicherungspflicht vorliegen darf. D.h. Erstattung erst 24 Monate nach Ende der letzten Versicherungspflicht (egal ob deutsche oder türkische) möglich!
TahaY90am 04.09.2009 | 23:40
Danke für Eure Hilfe ! und wie lange dauert das auszahlen usw nachdem mann alle voraussetzungen erfüllt?
Schadeam 05.09.2009 | 15:32
Das wird dann ca 1-3 Monate dauern, je nachdem. Hellseher müsste man sein um die Dauer eines Verwaltungsverfahrens in 5 Jahren vorauszusagen.....
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