Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenZu Ihrer allgemeinen Information empfehlen wir einen Blick in diese Broschüre:
http://www.deutsche-rentenversicherung-westfalen.de/nn_78546/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/04__vor__der__rente/selbst_C3_A4ndig__wie__rv__sch_C3_BCtzt,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/selbst%C3%A4ndig_wie_rv_sch%C3%BCtzt
Sollte danach eine Versicherungspflicht in der Rentenversicherung in Frage kommen, weil Sie z.B. nur für einen Auftraggeber tätig sind und keine eigenen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, müssen Sie diese beim für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger anzeigen (vgl. § 190a SGB VI).
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