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Beitragsfrage

von Heinz_Harald08.06.2009 | 17:04
849 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin seit einigen Jahren selbständiger Handelsvertreter für Dämmelemente für Häuser. Ich arbeite auf eigenes Risiko und lebe von den Provisionen des Herstellers. Nun hat mir ein Bekannter gesagt, ich wäre selbständiger mit einem Auftraggeber und müsste Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Kann das sein ??? Mein Steuerberater rät mit zur Gründung einer "ein-euro-gmbh" um diesem problem zu entgehen. Sicher ist er sich allerdings nicht. Was kann ich tun ???? Werden die Beiträge etwa auch rückwirkend gefordert??? Danke

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 09.06.2009 | 10:19

Zu Ihrer allgemeinen Information empfehlen wir einen Blick in diese Broschüre:

http://www.deutsche-rentenversicherung-westfalen.de/nn_78546/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/04__vor__der__rente/selbst_C3_A4ndig__wie__rv__sch_C3_BCtzt,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/selbst%C3%A4ndig_wie_rv_sch%C3%BCtzt

Sollte danach eine Versicherungspflicht in der Rentenversicherung in Frage kommen, weil Sie z.B. nur für einen Auftraggeber tätig sind und keine eigenen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, müssen Sie diese beim für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger anzeigen (vgl. § 190a SGB VI).

4 Antworten

Jawollam 08.06.2009 | 18:23
"....um diesem problem zu entgehen". Das muss man Wort für Wort genießen. "Was kann ich tun" ???? Zahlen! wie alle anderen in der Solidargemeinschaft auch. "Werden die Beiträge etwa auch rückwirkend gefordert"??? JA JA.
ypsilonam 08.06.2009 | 19:24
Welche Arten der Handelsvertretertätigkeit gibt es? 1. Einfirmen- / Mehrfirmenvertreter Einfirmenvertreter dürfen nur für ein bestimmtes Unternehmen tätig werden. http://www.nuernberg.ihk.de/ihk_nbg/IHK_NBG/Home/Geschaeftsberei…
Tschackaam 09.06.2009 | 08:38
soso, Ihr Steuerberater sieht in der Beitragspflicht von Selbständigen also ein "Problem". Na das ist ja ein Super-Fachmann. Sicher, dass Sie die letzten Jahre auch ordentlich Ihre Steuern gezahlt haben oder hat er darin auch ein Problem gesehen??? Machen Sie sich mal keine Gedanken hinsichtlich irgenwelcher Beitragsrückstände. Irgenwann kriegen wir euch alle!!! Der Prüfdienst kommt und das ist gewiss! Tschacka
Tschackaam 09.06.2009 | 09:08
ok, Spaß beiseite! Heinz-Harald, es ist wirklich so dass Selbständige mit nur einem Auftraggeber grundsätzlich der Versicherungspflicht (§2 Nr.9 SGB VI) unterliegen, wenn sie mehr als geringfügig selbständig tätig sind und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Ich weiß natprlich, dass es problematisch ist an alles zu denken, aber eine gewisse Verantwortung hat man eben auch. Sofern eine Versicherungspflicht festgestellt wird, kann man sich für max. drei Jahre von der Beitragszahlung befreien lassen (wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wird). Dieser "Zug" wird bei Ihnen wohl schon abgefahren sein. Machen wir mal "Butter bei die Fische"... Seit wann sind Sie selbständig tätig? mehr als geringfügig? wirklich nur ein Auftraggeber? Haben Sie eine private Vorsorge/Altersvorsorge getroffen? MfG Tschacka
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