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beitragsfreie Kapitallebensvers - Vorgehensmöglichkeiten

von methodiker14.08.2007 | 14:07
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2 Antworten

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Hallo, meine Frage lautet, welches Vorgehen bei einer wg voller Erwerbsminderungsrente (schon vor 3 Jahren...) beitragsfrei gestellte Kapitallebensvers auf den Todes- und Erlebensfall grundsätzlich in Betracht kommt und zur Zeit am Günstigsten wäre? Prinzipiell würde ich sagen, besteht die Möglichkeit die beitragsfrei gestellten Versicherung (1) bis zum Vertragsende auslaufen zu lassen und sich dann das Geld auszahlen zu lassen, oder (2) sie zu kündigen und den noch unter der beitragsfreien Verssumme liegenden Rückkaufswert zu kassieren. Welches Vorgehen ist steuertechnisch am Klügsten? Wird eine beitragsfreie KLbsVers über die Restlaufzeit (in diesem Fall 10 Jahre) weiter verzinst bzw an Überschüssen beteiligt? Wo liegen diese ca. prozentual (AVB an dieser Stelle wenig aufschlussreich)? Vielen Dank und liebe Grüße!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Methodiker,

sie haben evtl. die Möglichkeit Ihre Kapitallebensversicherung beitragsfrei zu stellen, zu verkaufen oder die gezahlten Beiträge sich rückerstatten zu lassen. Dies kann u.U. mit Verlusten verbunden sein. Wie sie am besten "fahren" müssen Sie sich ausrechnen. Hilfestellung kann Ihnen hier die Verbraucherzentrale geben. Die Adresse der Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe könne Sie über das Internet erfragen. Die Beratung über die Verbraucherzentrale ist nicht kostenlos.

1 Antworten

methodikeram 16.08.2007 | 20:19
Ich meine hier im Newsletter gelesen zu haben, dass es im nächsten Jahr zu steuerlichen Veränderungen kommen soll, die Lebensversicherungen insg unatraktiver machen soll. Ferner soll sich eben uU auch der sonst idR ungünstigere Rückkauf lohnen, wenn er vor 2008 erfolgt. Ist da was dran? Wo kriege ich dazu Informationen? Ach so, aber prinzipiell - also ungeachtet etweiliger Steuerveränderungen - ist es doch am günstigsten eine Lebensversicherung (auch wenn sie beitragsfrei gestellt ist) ordnungsgem auslaufen zu lassen oder? Vielen Dank und Grüße
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