Hallo Kathrin,
für die Wartezeit von 45 Jahren werden Anrechnungszeiten wegen des Fachschulbesuchs nicht mitgerechnet, es sei denn, Sie haben in diesem Zeitraum damals auf Antrag freiwillige Beiträge zur gesetzliche Rentenversicherung gezahlt. Dies könnte dann dazu führen, dass auch die Fachschulzeit berücksichtigt wird. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation emp-fehlen wir Ihnen einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe zu ver-einbaren.