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Experten-Antwort

Beitragsfreie Zeiten

von Kathrin06.12.2014 | 15:12
1208 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Ratgeber, bin Jg.54 und arbeite seit 1974 als Erzieherin. Davor war ich 3Jahre auf der Fachschule für Sozialpädagogik.Lt. meinem Rentenverlauf werden diese 3 Jahre als beitragsfreie Zeit mit 2,25 EP bewertet.Meine Pflichtbeitragszeit beginnt jedoch erst 1974. Da ich gern auf 45 Beitragsjahre kommen möchte, nun meine Frage ob die 3 Jahre Fachschulzeit angerechnet werden. Mit freundlichem Gruß Kathrin

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kathrin,

für die Wartezeit von 45 Jahren werden Anrechnungszeiten wegen des Fachschulbesuchs nicht mitgerechnet, es sei denn, Sie haben in diesem Zeitraum damals auf Antrag freiwillige Beiträge zur gesetzliche Rentenversicherung gezahlt. Dies könnte dann dazu führen, dass auch die Fachschulzeit berücksichtigt wird. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation emp-fehlen wir Ihnen einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe zu ver-einbaren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

W*lfgangam 06.12.2014 | 15:46
Hallo Karin, 1974 + 45 = 2019 . Davor können rechnerisch die 45 Jahre leider nicht voll sein. Immerhin könnten Sie es schaffen, vor Erreichen der Regelaltersgrenze (65 + 8) die 45 Jahre zu erreichen, je nach dem in welchem Monat Sie geboren sind. Gruß w. ...individuelle Auskunft natürlich nur möglich, wenn man Ihren Versicherungsverlauf sieht.
-/-am 06.12.2014 | 15:25
Nein.
MBam 06.12.2014 | 18:03
Wurden während des Fachschulstudiums freiwillige Beiträge geleistet? Wenn ja, besteht die Chance, dass diese 3 Jahre auch zu Wartezeit für die Rente 45/63 werden können. Da kommt es dann auf die Beitragshöhe an!
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