Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Beitragsgemindert wegen Krankheit

von Georg10.03.2010 | 16:37
1095 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich war im Jahr 1975 in der DDR 3 Wochen hintereinander krank. Zählt dieser Monat als beitragsgemindert oder findet Krankheit, die weniger als einen Monat währte keine besondere Berücksichtigung bei der Rentenberechnung?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrter Georg,

den Ausführungen von "Renten-Fachmann", "LS" und "Wolfgang" ist nichts mehr hinzuzufügen.

Freundliche Grüße

3 Antworten

Renten-Fachmannam 10.03.2010 | 16:51
Ihre letzte Vermutung stimmt. Nur wenn entweder ein ganzer Kalendermonat mit Anrechnungszeit (AZ) wegen AU belegt ist oder die im SVA nachgewiesenen Arbeitsausfalltage (ATA) einen ganzen Kalendermonat umfassen, werden die AZ im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung mit Entgeltpunkten bewertet.
LSam 10.03.2010 | 20:05
es ist hier zwar nur ein Jahr vor 1984 angesprochen, für diesen Zeitraum trifft die Aussage vom "Rentenfachmann" zu. . Für Zeiten der Krankheit oder des Arbeitsausfalls ab 1984 gilt: das jeder Tag zu berücksichtigen ist, auf den vollen Monat, der sonst zwischen Beginn und Ende liegen muss, kommt es ab 1984 nicht mehr an.
Wolfgangam 10.03.2010 | 20:44
Hallo Georg, http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/index.jsp Geben Sie in der Suchmaske oben rechts 'Arbeitsausfalltage' ein, und Sie werden nachlesen können, wie einfach/verständlich das ist ;-) Gruß w. PS: Grundsätzlich würde ich Renten-Fachmann zustimmen, mit Einschränkung: ATA ab 31.12. rückwärts gerechnet - wenn dann noch Beitragszeit im selben Monat (übrig), dann Bewertung als beitragsgeminderte Zeit.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026