Den Ausführungen von Rentenüberprüfer wird nicht gefolgt, da hier die Fragestellung verkannt wurde. Laut "Sissi" sind die Anrechnungszeiten für die Ausfalltage bereits ermittelt.
Der Dezember erhält als beitragsfreier Monat 80 Prozent des Gesamtleistungswertes. Für November gilt, dass gemäß § 71 Abs. 2 SGB VI für beitragsgeminderte Zeiten die Summe der Entgeltpunkte um einen Zuschlag so zu erhöhen ist, dass mindestens der Wert erreicht wird, den diese Zeiten jeweils als beitragsfreie Anrechnungszeiten wegen Krankheit hätten. Der November erhält im Ergebnis also ebenfalls mindestens 80 Prozent des Gesamtleistungswertes.