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Experten-Antwort

Beitragsgeminderte Zeiten vor dem 17. Lebensjahr

von Rüdiger Kuckuk18.02.2015 | 18:04
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Hallo und einen schönen guten Tag, ich bin Jahrgang 52 (24.01.1952). Habe im April 1966, also mit 14 Jahren und drei Monaten eine Lehre begonnen und diese im September 1969 beendet. Danach noch 11 Monate im Lehrberuf gearbeitet, um dann die FOS zu besuchen. In meinem Rentenbescheid wird die Fachschulzeit ab dem 17. Lebensjahr vorrangig bewertet und die Zeiten der Lehre "vernachlässigt". Sie werden nur mit den "echten" Werten berücksichtigt. Müßte nicht wenigstens die Zeit bis zum 17. Lebensjahr, also 33 Monate als beitragsgeminderte Zeit berücksichtigt, und auch mit dem Faktor 0.0833 belegt werden? Und wenn nein, warum nicht? Freundlich Grüße RK

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rüdiger Kuckuk,

W*lfgang hat die Rechtslage zutreffend beschrieben. Als gesetzliche Grundlage könnte ich Ihnen § 74 S. 3 SGB VI nennen.

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7 Antworten

SozPolam 18.02.2015 | 20:59
Ganz einfach: Weil es so im Gesetz steht. Ob einem das nun gefällt oder nicht, so ist die Rechtslage.
Rüdiger Kuckukam 18.02.2015 | 21:44
Danke für die schnelle Nachricht, aber das ist nun zuwenig. Weil es im Gesetz steht. Welches Gesetz? Welche §§? Kann es auch anders interpretiert werden? Von SozPol ist wohl das SGB VI gemeint. Es gibt aber auch Kommentare zu den §§ im SGB VI, gibt es dort andere Interpretationen. Wird die Korrektur der Entgeltpunkte für Zeiten einer beruflichen Ausbildung mit 0,0833 x Monate der Ausbildung nur zur Berechnung der Grundbewertung durchgeführt, oder werden diese korrigierten Entgeltpunkte auch zur Berechnung der Rente herangezogen. Es wird ja nicht im Sinne des Erfinders sein, einen Rentner durch die Bevorzugung der Fachschulzeiten und der nicht Berücksichtigung beitragsgeminderten Zeiten einer Lehre schlechter zustellen. Und dann ist da für mich immer noch die Grenze 17 Jahre. Wo steht genau erklärt, dass die Zeiten davor wegfallen? Da habe ich Verständnisschwierigkeiten. Vielen Dank für Ihre Mühe Freundliche Grüße RK
W*lfgangam 18.02.2015 | 22:06
Hallo RK, zunächst, es werden aktuell nur noch 3 Jahre berufsbezogener Zeiten be-/aufgewertet. das ist die klassische Lehre und eine Fachschule. Sind beide in einem Versicherungsleben vorhanden, was nicht unüblich ist, wird die Zeit zuerst bewertet, die keine eigenen Beiträge hat: die Fachschule eben. Sind damit bereits 36 Monate Bewertung verbraucht, geht die Lehrzeit mit Aufwertung leider leer aus. Aber, im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung erfolgt stets eine Aufwertung der ersten 36 Monate Pflichtbeitragszeit mit 0,0833 (also 100 % Einkommen), um den Durchschnittswert aus dem gesamten Versicherungsleben zu erhöhen. Ob und welcher Weise dieser Durchschnittswert dann Relevanz für damit zu bewertenden Zeiten hat, steht auf einem anderen Blatt. Fakt: Lehre und Fachschule (3 Jahre), die Lehre kippt bewertungstechnisch hinten runter/die mickrigen Entgelte werden nicht erhöht - sagt Politik, die DRV kann es leider nur so umsetzen ...mal bei Frau Nahles nachfragen, warum Sie die sich bildende Arbeiterklasse in diesem Punkt weiterhin 'im Stich lässt'/nicht zur früheren Doppelbewertung zurückkehrt (bitte nicht, für Rentenmathematik ohne Berufspraxis dürfte dort jedes Verständnis fehlen ;-)) Gruß w.
Gackiam 18.02.2015 | 22:24
Das wundert mich garnicht! Blablablablablubbbb
Jonnyam 18.02.2015 | 22:50
@w*lfgang, Recht hast du. Aber wenn es seinerzeit nach den Politikern gegangen wäre, hätte es für Lehrzeiten gar keine Aufwertung mehr gegeben. Und mehr als 3 Jahre sollten es nicht sein. Deshalb vorrangig das Bessere. Absolute Spitze ist aber, wenn eine Fachschule in einem europäischen Land mit Einwohnerversicherung zurückgelegt wird (z.B. Schweden, Schweiz). Dann wird die Fachschule durch die Wohnsitzzeiten verdrängt und deshalb nicht bewertet. Nur für die Frage, ob denn dann jedenfalls die Lehre in Deutschland aufgewertet wird, zaubern die Träger die Fachschule hervor und vermeiden damit auch die Aufwertung der Lehre. Fazit: Es gibt gar nichts! meint jedenfalls Jonny
W*lfgangam 18.02.2015 | 23:08
Hallo Jonny, man kann nutzlose Fachschulzeiten bei Kontenklärung/Rentenantrag auch schon mal 'übersehen'/auch Berater können schon mal schwerhörig sein, wenn es gilt, nachteilige Zeiten 'vom Schreibtisch fallen zu lassen'/"dafür haben sie doch sicher keine Unterlagen mehr" ...hier ist das Streichholz ;-) Gruß w. ...es gibt so was von bescheuerte Kürzungs-/Nichtbewertungsvorschriften - und dann hackt sich ein normaler Versicherter mal eben blind durch die Vordrucke/Fragen ...ist ja alles ganz einfach ;-)
Rüdiger Kuckukam 19.02.2015 | 09:49
Hallo und Danke für die Antworten, ich möchte damit diesen Beitrag beenden. Nun es wird so sein, dass die Sachlage nicht mehr hergibt. Der Rentenbescheid ist aber ein Buch mit sieben Siegeln. Es tauchen Faktoren auf, ohne Erklärung woher. Es werden Rechnungen durchgeführt ohne den Hintergrund zu erklären. Wie soll ein "normaler" Rentner sich da durcharbeiten. freundliche Grüße RK
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