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beitragsgeminerte Zeiten wg. Berufsausbildung 2000

von Anton17.06.2010 | 16:38
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5 Antworten

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wie verhält es sich mit den "fiktiven" Berufsausbildungszeiten bei einem Rentenbeginn 2000? Werden die ersten 36 Monate vor Vollendung des 25. Lebensjahres als beitragsgeminderte Zeit berechnet? Erfolgt im Jahr 2000 dafür eine Abschmelzung des Gesamtleistungswertes?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Anton,

wir können uns der Antwort von TCK nur voll anschließen.

4 Antworten

RFnam 17.06.2010 | 17:42
Da Sie bereits seit 2000 eine Rente beziehen, können Sie in der Anlage 3 zum Rentenbescheid die (normalen) Entgeltpunkte für die ersten 36 Monate sehen und in der Anlage 4 ist ersichtlich, ob und wieviel zusätzliche Entgeltpunkte für beitragsgeminderte Zeiten zu diesen 36 Monaten hinzukommen.
Antonam 18.06.2010 | 14:19
Stimmt. In Anlage 4 erfolgte eine Bewertung der ersten 36 Monate mit 76,33 % des Gesamtleistungswertes. Wo kann man das nachvollziehen, ob 76,33 % in Ordnung sind und ab welchem Rentenbeginn wurden diese fiktiven Berufsausbildungszeiten nicht mehr höher bewertet?
RFnam 18.06.2010 | 15:31
Wenn Sie das nachvollziehen wollen, empfehle ich Ihnen, einen individuellen vierteljährlichen Intensivkurs für Sozialversicherungsfacharbeiter der Rentenversicherung zu belegen. Es ist teilweise schwierig, mit einigen Sätzen Fragen zu beantworten, die Lehrstoff von einigen Monaten sind. Es ist auch Zeitaufwendig, Berechnungsvorgänge darzulegen, für die das Rechenprogramm weniger als eine Sekunde benötigt. Ausserdem muss erst nachgelesen werden, wie das zum Zeitpunkt Ihres Rentenbeginns geltende Recht lautete. Dieses Detailwissen kann und hat keit Mitarbeiter vollständig im Kopf. Es wird auch in der täglichen Arbeit nicht benötigt, weil das ja im Rechenprogramm enthalten ist. Ausserdem müsste man von Ihrem Rentenbescheid die Anlagen 2, 3 und 4 vor Augen haben, um die Daten und Berechnungsergebnisse nachvollziehen zu können. Nehmen Sie mir das bitte das nicht Übel, aber das ist nun mal die Realität.
TCKam 21.06.2010 | 08:10
Hallo Anton, ihr Rentenbeginn war der 1.09.2000. Aus § 263 (3) SGB VI in der damaligen Fassung in Verbindung mit der Anlage 18 SGB 6 - i. d. F. vom 01.01.1998 bis 31.07.2004 ergibt sich der Wert 76,3333 %.
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