Hallo Christian L.
wir können uns dem Beitrag von W*lfgang anschließen.
Die Beitragsberechnung erfolgt für beide beitragspflichtige Versicherungsverhältnisse nach dem Verhältnis Ihrer Höhe zueinander (§ 22 SGB IV).
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenPersönlich beantwortet im Expertenforum
Hallo Christian L.
wir können uns dem Beitrag von W*lfgang anschließen.
Die Beitragsberechnung erfolgt für beide beitragspflichtige Versicherungsverhältnisse nach dem Verhältnis Ihrer Höhe zueinander (§ 22 SGB IV).
Die Hauptsache ist doch dass Du es weisst als nicht Normalbürger.Hallo Christian L. wir können uns dem Beitrag von W*lfgang anschließen. Die Beitragsberechnung erfolgt für beide beitragspflichtige Versicherungsverhältnisse nach dem Verhältnis Ihrer Höhe zueinander (§ 22 SGB IV).Schade, dass der Experte keine Beträge genannt hat. Da liegt doch der Verdacht Nahe, der Normalbürger braucht dies nicht zu Wissen. Könnte es vielleicht so sein, Euro 519,75 Hälfte beitrag, Euro 85,05 monatlicher Beitrag für den 2. Job mit 450. Danke. mfg.
Auf Ihre dummen Antworten kann ich wirklich verzichten, dies gilt auch künftig.Schade, dass der Experte keine Beträge genannt hat. Da liegt doch der Verdacht Nahe, der Normalbürger braucht dies nicht zu Wissen. Könnte es vielleicht so sein, Euro 519,75 Hälfte beitrag, Euro 85,05 monatlicher Beitrag für den 2. Job mit 450. Danke. mfg.Die Hauptsache ist doch dass Du es weisst als nicht Normalbürger.
Hähähähähä, der GroKo hat schon recht!Auf Ihre dummen Antworten kann ich wirklich verzichten, dies gilt auch künftig.Die Hauptsache ist doch dass Du es weisst als nicht Normalbürger.Hallo Christian L. wir können uns dem Beitrag von W*lfgang anschließen. Die Beitragsberechnung erfolgt für beide beitragspflichtige Versicherungsverhältnisse nach dem Verhältnis Ihrer Höhe zueinander (§ 22 SGB IV).Schade, dass der Experte keine Beträge genannt hat. Da liegt doch der Verdacht Nahe, der Normalbürger braucht dies nicht zu Wissen. Könnte es vielleicht so sein, Euro 519,75 Hälfte beitrag, Euro 85,05 monatlicher Beitrag für den 2. Job mit 450. Danke. mfg.
Ach konrad, sei doch nicht so.Auf Ihre dummen Antworten kann ich wirklich verzichten, dies gilt auch künftig.Die Hauptsache ist doch dass Du es weisst als nicht Normalbürger.Hallo Christian L. wir können uns dem Beitrag von W*lfgang anschließen. Die Beitragsberechnung erfolgt für beide beitragspflichtige Versicherungsverhältnisse nach dem Verhältnis Ihrer Höhe zueinander (§ 22 SGB IV).Schade, dass der Experte keine Beträge genannt hat. Da liegt doch der Verdacht Nahe, der Normalbürger braucht dies nicht zu Wissen. Könnte es vielleicht so sein, Euro 519,75 Hälfte beitrag, Euro 85,05 monatlicher Beitrag für den 2. Job mit 450. Danke. mfg.
Biddu beleidigte Leberwurst, heiddu Konni!Ach konrad, sei doch nicht so.Auf Ihre dummen Antworten kann ich wirklich verzichten, dies gilt auch künftig.Schade, dass der Experte keine Beträge genannt hat. Da liegt doch der Verdacht Nahe, der Normalbürger braucht dies nicht zu Wissen. Könnte es vielleicht so sein, Euro 519,75 Hälfte beitrag, Euro 85,05 monatlicher Beitrag für den 2. Job mit 450. Danke. mfg.Die Hauptsache ist doch dass Du es weisst als nicht Normalbürger.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.