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Beitragsjahre

von BM25.09.2007 | 12:30
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4 Antworten

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mit 61 Jahren habe ich 45 Beitragsjahre geleistet. Nach den neuen gesetztlichen Bestimmungen ist mein Renteneintrittsalter auf 65 Jahre und 7 Monate festgelegt. Zu welchem Zeitpunkt kann ich abschlagsfrei meine Rente bekommen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Beiträgen von no name und Tom kann zugestimmt werden. Abschlagsfrei können Sie mit 65 in Altersrente für besonders langjährig Versicherte gehen, wenn die Wartezeit von 45-Jahren erfüllt ist.

Eine vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rentenart ist nicht möglich.

Zur Wartezeit von 45 Jahren zählen:

1. Pflichtbeiträge

- aus Beschäftigung

- aus Selbständigkeit

- wegen Pflege

- wegen Kindererziehung

- wegen Wehrdienst

- aus Sozialleistungsbezug (außer Arbeitslosigkeit)

2. Wartezeitmonate aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung

3. Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und wegen Pflege

4. Ersatzzeiten.

Nicht zur Wartezeit von 45 Jahren zählen:

1. Pflichtbeiträge wegen des Bezuges

- von Arbeitslosenhilfe

- von Arbeitslosengeld

- von Arbeitslosengeld II

2. Zeiten aus Versorgungsausgleich und Rentensplitting

3. freiwillige Beiträge

4. Anrechnungszeiten.

3 Antworten

no nameam 25.09.2007 | 12:32
Da Sie 45 Jahre mit Beitragszeiten zurückgelegt haben, können Sie die neu eingeführte "Rente für besonders langjährig Versicherte" in Anspruch nehmen - und zwar mit 65, ohne Abschlag. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist nicht möglich.
Tomam 25.09.2007 | 13:03
Wenn es 45 Beitragsjahre aus Beschäftigung sind(Alo z.B. zählt nicht dazu), können sie mit 63 Jahren (unter Hinnahme einer Kürzung von 9,3%) in Rente gehen (die Regelung 45 Jahre greift dann bei dieser Rentenart nicht, sondern es werden 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten gefordert). Die 45 Jahre greifen erst für besonders langjährig Versicherte ab 65, dann ohne Kürzung.
BMam 02.10.2007 | 12:05
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wenn ich alles richtig verstanden habe, kann ich mit 61 Jahren aufhören zu arbeiten, weil die 45 Beitragsjahre aus Beschäftigung erreicht sind. Rentenanspruch habe ich dann allerdings erst mit 65 Jahren ohne Abschlag oder mit 63 Jahren mit Abschlag. Wovon lebe ich bis dahin, wenn ich nicht bis 65 Jahren arbeiten kann aus unterschiedlichen Gründen? Für den Fall, dass ich bis 65 jahren in Lohn und Brot stehe, was passiert dann mit dem Rentenbeitrag? Wird dieser ab 45 Beitragsjahren nicht mehr entrichtet? Danke nochmals für die Antworten!
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