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Experten-Antwort

Beitragsjahre nachreichen?

von Müller17.03.2013 | 18:42
1619 Ansichten
6 Antworten

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Hallo Meine Mutter ist seit fast 17 Jahren in Rente. Damals bei der Brechnung der Rentenjahre wurden 6 Jahre nicht angerechnet. Durch Zufall hat sie jetzt Belege gefunden das sie doch gearbeitet hat und natürlich auch Beiträge bezahlt wurden. Können diese 6 Jahre noch irgendwie angerechnet werden? Gruß Peter

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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5 Antworten

Sozialröchler?am 17.03.2013 | 22:28
Ja, Sie können eine Neuberechnung beantragen. Der rückwirkende Zahlungsanspruch besteht aber erst ab 01.01.2009. In Einzelfällen kann sich die Rente auch vermindern.
Mülleram 18.03.2013 | 08:48
Echt? Wo könnte man sich denn da mal erkundigen ob sie jetzt mehr oder weniger bekommt? Gruß Peter
Agnesam 18.03.2013 | 10:47
Hallo Peter, als erstes sollte man prüfen ob tatsächlich die Zeiten zu Unrecht unberücksichtigt geblieben sind. Früher gab es noch die sog. "Heiratserstarrung", d.h. die Beiträge wurden ausbezahlt. Wenn diese Zeiten vor der Eheschließung liegen ist die Wahrscheinlichkeit der Heiratserstattung sehr hoch. Agnes
Mülleram 18.03.2013 | 12:49
Danke für Eure Anworten. Werde mal einen Termin machen für eine Beratung. @ Agnes Sie konnte damals nicht nachweisen wegen der fehlenden Papiere das Sie gearbeitet hat. Sonst wären die Jahre schon angerechnet worden.Auszahlen hat sie sich bestimmt nichts. Gruß Peter
Neurentner Iam 18.03.2013 | 13:06
Auch ein Rentenberater wäre eine Möglichkeit, den Fall überprüfen/einschätzen zu lassen. Dies ist allerdings kostenpflichtig! Viel Erfolg
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