hallo zusammen,
mich beschäftigt eine frage bzgl. der pflichtbeitragsleistung bzw. freiwillige beitragsleistung zur rentenversicherung.
die sachlage:
nach derzeitiger lage werde ich am 26.6.2016 die regelaltersgrenze erreichen.
die beiträge zur rv speisen sich aus den regelmässigen monatsbezügen - was geschieht mit sonderzahlungen, die in summe mehr als 1 monatsgehalt ausmachen, und die kurz vor der rente ausbezahlt werden?
die fragenstellungen:
das "arbeitsleben" endet am 30.6. - de facto "fehlen" mir für die hälfte der zeit "punkte".
kann ich "freiwillig" vor beantragung der rente entgeltpunkte für das restjahr 2016 leisten? wenn "ja" in welcher höhe? wie wirkt sich das aus? und weiter, wo kann man sich mal schlau machen? viele grüsse michael