Hallo michael61,
eine Aufstockung von Pflichtbeiträgen durch parallele freiwillige Beitragszahlungen ist nicht möglich.
Sollten Sie für das Jahr 2016 noch weitere Beiträge zahlen wollen, um eine gleiche Entgeltpunktezahl wie in den Vorjahren zu erreichen, so würden Sie auch den Rentenbeginn entsprechend auf den 01.01.2017 verschieben müssen, damit diese Beiträge überhaupt in die Berechnung einfließen könnten. Dies macht normalerweise keinen Sinn.
Für die Rentenberechnung zählt jeder Monat und nicht nur volle Kalenderjahre.
Sie können sich gern in einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung ausrechnen lassen, wie sich eine freiwillige Beitragszahlung und ein damit verschobener Rentenbeginn auswirken würden.