beitragsleistungen

von
michael61

hallo zusammen,
mich beschäftigt eine frage bzgl. der pflichtbeitragsleistung bzw. freiwillige beitragsleistung zur rentenversicherung.

die sachlage:
nach derzeitiger lage werde ich am 26.6.2016 die regelaltersgrenze erreichen.

die beiträge zur rv speisen sich aus den regelmässigen monatsbezügen - was geschieht mit sonderzahlungen, die in summe mehr als 1 monatsgehalt ausmachen, und die kurz vor der rente ausbezahlt werden?

die fragenstellungen:
das "arbeitsleben" endet am 30.6. - de facto "fehlen" mir für die hälfte der zeit "punkte".
kann ich "freiwillig" vor beantragung der rente entgeltpunkte für das restjahr 2016 leisten? wenn "ja" in welcher höhe? wie wirkt sich das aus? und weiter, wo kann man sich mal schlau machen? viele grüsse michael

von
KSC

So ganz werde ich aus dem Beitrag nicht schlau aber eigentlich macht das ja nichts.....
Bis zum 26.06.2016 haben Sie ja noch viel Zeit und sollten doch in den kommenden 4,5 Jahren mal ne Stunde für ein persönliches Beratungsgespräch erübrigen können.

An welchem 30.06. endet das Arbeitsverhältnis?
Entgeltpunkte können Sie nicht leisten, wohl aber Beiträge zahlen, aber vielleicht sind Sie ja auch arbeitslos oder in Altersteilzeit....wie gesagt Ihre Angaben sind etwas dürftig....

von
michael61

sorry, für meine unvollkommenheit :-)

wenn die regelaltersgrenze am 26.6.16 endet dann endet mein arbeitsvertrag ebenfalls in diesem jahr.

die frage ist doch einfach: kann ich nachkleben um das jahr 2016 "voll zu machen" oder nicht ?bzw. wie wirkt sich ein "nachkleben" aus.

mfg michael

von
Kater Sylvester

Wie Regealtersgrenze " endet " am 26.6.16 ?? Ich denke wohl die beginnt dann erst. Und wieso fehlen ihnen " für die Hälfte der Zeit " Punkte und wollen was " auffüllen " ?
Wenn Sie in Rente gehen , gehen Sie eben in Rente und bekommen diese dann ab diesem Zeitpunkt ausgezahlt . Danach können Sie keine Beiträge mehr einzahlen oder irgendwas für den Rest des Jahres "nachkleben", weil kein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mehr besteht.

von
KSC

Dann ist doch alles in Butter: Sie arbeiten und entrichten Beiträge bis Juni 2016 und gehen ab Juli 2016 in Rente. Der Normalfall eines Arbeitsleben, dass man irgendwann zum Monatsende aufhört und in Rente geht.

Wenn Sie eine höhere Rente wollen, können Sie ja länger arbeiten und erst später in Rente gehen, da hindert einen niemand - aber das lassen Sie sich am besten in einer persönlichen Beratung erklären, es ist ja noch vile Zeit bis dahin....oder Sie hören in Juni auf zu arbeiten, zahlen noch ein paar Monate freiwillig und gehen anschließend in Rente - so "beknackt" ist allerdings in der Realität kein Mensch :)

von
michael61

hallo zusammen,

ich muß gestehen, daß mich keine der antworten so richtig zufrieden macht.

kann es sein, daß meine frage nicht verstanden wurde?

"mein"arbeitsleben" endet am 30.6. - de facto "fehlen" mir für den rest des jahres (2016) noch ca. 1,x "punkte".

kann ich "freiwillig" v o r beantragung der rente entgeltpunkte für das restjahr 2016 leisten?

wenn "ja" in welcher höhe?
wie wirkt sich die sonderzahlung aus?
und weiter, wo kann man sich dazu mal schlau machen?"

von
Mitleser

Vor dem Beginn Ihrer Rente im Juli 2016 können Sie nur Beiträge nach Höhe des Arbeitsentgeltes zahlen. Weiter Erhöhungsmöglichkeiten sind nicht möglich.
Wie sonst von den anderen Antworten schon lesbar, ggf. eine Beratungsstelle aufsuchen.

von
pst

http://www.rententips.de/rententips/lexikon/index.php?index=1148

Vielleicht hilft das, aber das Geld was Sie einzahlen bringt dann pro Monat kaum einen spürbaren Vorteil. Es sei denn, Sie werden 99 ;-))

von
Greis

Für den kürzlich mit 108 verstorbenen J. Heesters hätte es sich sich auf jeden Fall gelohnt...

von
michael61

hallo herr/frau pst - für Ihre antwort mit dem entsprechenden quellenhinweis meinen herzlichen dank.

an @alle - danke für Ihren zeitaufwand, die Sie meinem anliegen gewidmet haben.

mit freundlichen grüssen - michael

Experten-Antwort

Hallo michael61,

eine Aufstockung von Pflichtbeiträgen durch parallele freiwillige Beitragszahlungen ist nicht möglich.
Sollten Sie für das Jahr 2016 noch weitere Beiträge zahlen wollen, um eine gleiche Entgeltpunktezahl wie in den Vorjahren zu erreichen, so würden Sie auch den Rentenbeginn entsprechend auf den 01.01.2017 verschieben müssen, damit diese Beiträge überhaupt in die Berechnung einfließen könnten. Dies macht normalerweise keinen Sinn.

Für die Rentenberechnung zählt jeder Monat und nicht nur volle Kalenderjahre.

Sie können sich gern in einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung ausrechnen lassen, wie sich eine freiwillige Beitragszahlung und ein damit verschobener Rentenbeginn auswirken würden.

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