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Beitragslücke während einer REHA Maßnahme

von Karsten09.10.2007 | 10:05
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2 Antworten

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Hallo Experten, von August 1990 bis Juni 1992 habe ich von der Bundesanstalt für Arbeit (BA) Leistungen im Rahmen einer REHA Maßnahme bezogen. Es handelte sich um eine Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker. Diverse Nachweise des damaligen Arbeitsamtes liegen mir vor. Mir ist leider erst kürzlich im Rentenbescheid aufgefallen, dass in dieser Zeit nur für das letzte Halbjahr 1992 Rentenbeiträge an die Rentenversicherung abgeführt wurden jedoch nicht in den Jahren 1990 -1991. Nach schriftlicher Nachfrage kann die BA die im Rahmen meiner REHA Maßnahme gezahlten Beiträge der Jahre 1990-1991 nicht mehr nachvollziehen, da nach deren Aussage nur eine Aufbewahrungspflicht der Akten von 7 Jahren besteht. Die Ausbildungszeit wurde mir allerdings nach Einreichung von Nachweisen von der Deutschen Rentenversicherung anerkannt. Frage: Gibt es eine (ggf. gerichtliche) Möglichkeit die durch die BA nicht gezahlten Beitrage nachträglich einzufordern

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit (BA) galt bis 31.12.1991:

Die Zeit (hier: der Weiterbildung) gilt bei der Rentenversicherung als Anrechnungszeit (so wie bei Ihnen offensichtlich bereits anerkannt).

Ab 1.1.1992 wurden für diese Massnahmen durch die BA Pflichtbeiträge abgeführt.

Daher kann der von Ihnen genannte Zeitraum August 1990 bis 1991 nicht mit Beitragszeiten belegt sein bzw. werden.

1 Antworten

Ottoam 09.10.2007 | 10:39
Hallo Karsten, soweit mir in Erinnerung wurde die Versicherungspflicht für Leistungen des Arbeitamtes erst am 1.1.1992 eingeührt. Für Zeiten davor wurden Anrechnungszeiten anerkannt. So ist m.E. alles korrekt. mfg Otto
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