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Experten-Antwort

Beitragsnachahlung nach Regelaltersgrenze möglich ?

von ednak18.01.2020 | 09:51
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte eine Frage für meinen Vater stellen. Er ist 1947 geboren und 2007 mit 60Jahren über eine Vertrauensschutzregelung mit hohen Abschlägen in Rente gegangen. Zu DDR Zeiten war er mehrere Jahre Invalide zahlte währenddessen aber leider nicht in die zusätzliche Rentenversorgung ein. Nach der Wende wurden Ihm 30% Behinderung zugestanden,er war dann Langzeitarbeitslos und ab 2005 Arbeitslos ohne Bezüge vom Amt. In der Rentenberechnung wurden 32Jahre und 11Monate anerkannt, es fehlen 124Monate "nicht belegte Zeiten". Auch im Hinblick auf die bevorstehende Grundrente mit 35Arbeitsjahren steht nun die Frage ob es für meinen Vater noch Möglich ist Beitragszeiten zu "erkaufen". mfg

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.01.2020 | 11:18

Hallo ednak,

nach bindender Bewilligung einer Vollrente wegen Alters oder für Zeiten des Bezugs einer solchen Rente ist eine freiwillige Versicherung nicht zulässig, wenn der Monat abgelaufen ist, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde.

Sofern nur eine Teilrente bezogen wird, können freiwillige Beiträge gezahlt werden. Ob diese aber bei der Grundrente berücksichtigt werden, kann erst beurteilt werden, wenn das endgültige Gesetz vorliegt.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Einfache Antwortam 18.01.2020 | 10:59
Nein! Mit dem Bezug einer Vollrente und dem Erreichen der Regelaltersgrenze können keine freiwilligen Beiträge mehr eingezahlt werden. Es kann sich somit nachträglich nichts erkauft werden. Das wäre ja auch noch schöner.
W°lfgangam 18.01.2020 | 21:15
Ergänzend: Sofern die Regelaltersgrenze erreicht ist und keine VOLLRENTE gezahlt wird (99%-Teilrente reicht sonst schon), besteht auch die Möglichkeit, weiterhin freiwillige Beiträge zur weiteren Rentensteigerung einzuzahlen. Stimmt @Einfache Antwort, es geht noch schöner, als Sie annehmen ...ob SIE die Möglichkeiten allerdings ausschöpfen möchten/dann immer noch schön finden ;-) Gruß w. PS: Möchten Sie @Einfache Antwort Ihre 'Empörung': "Nein! Mit dem Bezug einer Vollrente und dem Erreichen der Regelaltersgrenze können keine freiwilligen Beiträge mehr eingezahlt werden. Es kann sich somit nachträglich nichts erkauft werden. Das wäre ja auch noch schöner" vielleicht näher erläutern, warum das für Sie nicht geht oder 'noch schöner' wäre'? ;-) Gruß w.
Grobiam 18.01.2020 | 22:52
Sie haben aber auch ein Pech! Es soll ja nun eine Gleitphase werden, d. h. 33Jahre sollen schon reichen, um wenigstens teilweise etwas zu erhalten. Da fehlt nun ein Monat...
ednakam 19.01.2020 | 09:20
Erstmal vielen Dank an alle für die Information. Ich denke mein Vater bezieht Vollrente, er war/ist körperlich nicht in der Lage einen Hinzuverdienst zu stemmen. Dann warten wir mal ab was Schlussendlich im Gesetz stehen wird, wenns soweit ist werde ich nochmal eine Beratungsstelle aufsuchen. mfg Diese geheuchelte Empörung können Sie gern für sich behalten. Für seine Krankheitsgeschichte und damit einhergehende Verdienstausfälle kann mein Vater nichts.
Berateram 19.01.2020 | 06:23
Zitat von W°lfgang anzeigen
Nein! Mit dem Bezug einer Vollrente und dem Erreichen der Regelaltersgrenze können keine freiwilligen Beiträge mehr eingezahlt werden. Es kann sich somit nachträglich nichts erkauft werden. Das wäre ja auch noch schöner.
Ergänzend: Sofern die Regelaltersgrenze erreicht ist und keine VOLLRENTE gezahlt wird (99%-Teilrente reicht sonst schon), besteht auch die Möglichkeit, weiterhin freiwillige Beiträge zur weiteren Rentensteigerung einzuzahlen. Stimmt @Einfache Antwort, es geht noch schöner, als Sie annehmen ...ob SIE die Möglichkeiten allerdings ausschöpfen möchten/dann immer noch schön finden ;-) Gruß w. PS: Möchten Sie @Einfache Antwort Ihre 'Empörung': "Nein! Mit dem Bezug einer Vollrente und dem Erreichen der Regelaltersgrenze können keine freiwilligen Beiträge mehr eingezahlt werden. Es kann sich somit nachträglich nichts erkauft werden. Das wäre ja auch noch schöner" vielleicht näher erläutern, warum das für Sie nicht geht oder 'noch schöner' wäre'? ;-) Gruß w.
Ob das dann aber für den Anspruch auf eine Grundrente reicht? Warten wir besser mal die Gesetzgebung ab. Im Augenblick hat man das Gefühl, die Politik weiß selber nicht was sie will.
normaler Bürgeram 19.01.2020 | 12:08
kann ich beim besten Willen nicht verstehen. Zu bestimmten Zeiten, können die fehlenden Zeiten ergänzt und bezahlt werden. Verdient jemand wenig und ist krank, oder schon Rentner geht nichts. Diese geheuchelte Empörung ist völlig daneben. Da wird doch nichts der DRV gestohlen, da werden satte Beiträge, ob 60-80 Jahre alt einbezahlt. Entweder ist das eine Rentenversicherung für Bürger oder Sie ist es nicht. Dieses ganze gehample ab dem Alter darf er , ab dem Alter nicht ist doch Nonsens. Einer Rentenversicherung für die Bürger unwürdig. Man bezahlt satt ein, da erschleicht sich doch niemand etwas. Würde er Aufstockung zur Rente beziehen / oder Sozialhilfe in beiden Fällen bezahlt der Staat, oder die DRV der Aufstocker aber auch und zwar satt.
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