Mit Ihrem Jahrgang (59 Jahre = 1954) können Sie die Regelaltersrente erst mit 65 Jahren und 8 Monaten in Anspruch nehmen.
Als Schwerbehinderter besteht die Möglichkeit, die Altersrente für Schwerbehinderte bereits mit 63 Jahren und 8 Monaten in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung hier ist jedoch, dass Sie mindestens 35 Versicherungsjahre zurückgelegt haben.
Fordern Sie am besten eine aktuelle Rentenauskunft von Ihrem Rentenversicherungsträger an. Dort können Sie dann auch ersehen, ob für die Differenzzahlungen, die Sie aufgrund des Unfalles zu der EM-Rente erhalten, auch Beiträge gezahlt werden, die für die Erfüllung der 35 Jahre und bei der Rentenhöhe berücksichtigt werden.