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Experten-Antwort

Beitragsnachzahlung möglich und lohnenswert?

von Lenski22.09.2019 | 09:37
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin seit 1995 im Ausland. Ich habe von 1980 - 1995 Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt und erhalte ab 2066 eine kleine Rente. Ist es möglich vor diesem Hintergrund in die deutsche Rentenversicherung nachzuzahlen? Wenn ja, wonach richtet sich die Summe der maximal möglichen Einzahlungssumme? Besten Dank für eine Antwort/einen Kommentar!

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lenski,

Sie haben schon einige hilfreiche Info von anderen Usern erhalten, insbesondere der Link zur passenden Broschüre.

Als deutscher Staatsangehöriger können Sie aus dem Ausland freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung bezahlen. Ausländische Staatsangehörige können dies unter bestimmten Voraussetzungen. Diese können Ihnen bei Bedarf die Mitarbeiter der Beratungsstellen mitteilen.

Für die vergangenen Jahre können Sie keine Beiträge mehr bezahlen, dies ist nur bis max. 31.03. eines Jahres für das vorangegangen Kalenderjahr möglich (z.B. bis 31.03.2020 für 2019).

Für das Jahr 2019 beträgt der mtl. Höchstbeitrag 1.246,20 Euro (x 12 = 14.954,40 Euro jährlich). Dieser Jahresbetrag würde nach den ganz aktuellen Berechnungswerten zu einer Steigerung der Monatsrente von 68,31 Euro führen.

Die Zahlung freiwilliger Beiträge erhöht jedoch nicht nur Ihre mtl. Rente, Sie erhalten auch pro Jahr 12 Wartezeitmonate, damit Sie evtl. früher als zum Regelalter (ggf. aber mit Abschlägen) in die Altersrente gehen können.

Z.B. benötigt man 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten (= 420 Monate), um die Altersrente mit 63 Jahren in Anspruch zu nehmen.

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Werden die Voraussetzungen (Wohnsitz/Staatsangehörigkeit?) für die freiwillige Versicherung erfüllt, ist eine Beitragszahlung in Höhe von z.Zt. 83,70 Euro bis 1246,20 Euro monatlich möglich. In Abhängigkeit von der gezahlten Beitragshöhe ergibt sich eine monatliche Rentenanwartschaft von z.Zt. 4,59 Euro bis 68,31 Euro pro Jahr Einzahlung. Der Antrag muss bis spätestens 31.03. bei der DRV eingegangen sein, um noch für das Vorjahr einzahlen zu dürfen.

Ob eine freiwillige Versicherung sinnvoll ist, lässt sich am besten in einem Beratungsgespräch klären, z.B. ob eventuell durch freiwillige Beiträge bestimmte Wartezeiten erfüllt werden können, um eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen zu können.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Fehleram 22.09.2019 | 09:47
Die Jahresangaben können nicht stimmen
DRVam 22.09.2019 | 13:17
In der folgenden Broschüre finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
****am 22.09.2019 | 19:19
Vorausgesetzt er hat im Alter von 16 J 1980 angefangen Beiträge zu zahlen und er mit 102 Jahren in Rente gehen möchte, schon.
W°lfgangam 22.09.2019 | 19:46
Die Jahresangaben können nicht stimmen
Vorausgesetzt er hat im Alter von 16 J 1980 angefangen Beiträge zu zahlen und er mit 102 Jahren in Rente gehen möchte, schon.
...gibt dann aber einen dicken Zuschlag von 216 % auf die Rente - kann man so machen ;-) @Lenski sortiert seine Frage/die Zeitangaben nochmal neu und erhält dann auch eine zielführende Antwort. Vorab: eine Nachzahlung ist nicht möglich - ggf. eine lfd. freiwillige Beitragszahlung von rd. 15.000 EUR/Jahr = rd. 68 EUR Monatsrente, ohne etwaigen Abschlag /KV-PV /Steuern, da noch runter zu rechnen, neben anderen Einflussfaktoren. Gruß w.
Lenskiam 23.09.2019 | 00:02
... ich meine natürlich 2026... :)
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