Hallo Lenski,
Sie haben schon einige hilfreiche Info von anderen Usern erhalten, insbesondere der Link zur passenden Broschüre.
Als deutscher Staatsangehöriger können Sie aus dem Ausland freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung bezahlen. Ausländische Staatsangehörige können dies unter bestimmten Voraussetzungen. Diese können Ihnen bei Bedarf die Mitarbeiter der Beratungsstellen mitteilen.
Für die vergangenen Jahre können Sie keine Beiträge mehr bezahlen, dies ist nur bis max. 31.03. eines Jahres für das vorangegangen Kalenderjahr möglich (z.B. bis 31.03.2020 für 2019).
Für das Jahr 2019 beträgt der mtl. Höchstbeitrag 1.246,20 Euro (x 12 = 14.954,40 Euro jährlich). Dieser Jahresbetrag würde nach den ganz aktuellen Berechnungswerten zu einer Steigerung der Monatsrente von 68,31 Euro führen.
Die Zahlung freiwilliger Beiträge erhöht jedoch nicht nur Ihre mtl. Rente, Sie erhalten auch pro Jahr 12 Wartezeitmonate, damit Sie evtl. früher als zum Regelalter (ggf. aber mit Abschlägen) in die Altersrente gehen können.
Z.B. benötigt man 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten (= 420 Monate), um die Altersrente mit 63 Jahren in Anspruch zu nehmen.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam