Was die Frage der von Ihnen geschilderten Zeiten betrifft, so wurde von „KSC“ bereits die zutreffende Antwort formuliert. Die ab dem 17. Lebensjahr anrechenbaren Zeiten für Schule und Fachschule stellen beitragsfreie Zeiten dar und auch die Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung stellen keine Zeiten für die 216 Kalendermonate dar. Es werden ausdrücklich die Pflichtbeiträge als Befreiungsvoraussetzung verlangt.
Das der Regelbeitrag für viele Selbständige sicher eine große finanzielle Belastung darstellt ist nach zu vollziehen. Deshalb kann man ja auf Antrag den einkommensgerechten Beitrag zahlen (derzeit 18,9% vom zu versteuerndem Einkommen). Bevor die Rentenversicherung geschuldete Beiträge zur Pfändung bringt, müssen schon diverse Schreiben vorher gegangen sein. Solange Sie kraft Gesetz zu den versicherungspflichtigen Selbständigen gehören, muss die Rentenversicherung diese Beiträge auch erheben. Wenn ihre (zulassungsfreien) Mitbewerber einigermaßen verantwortungsvoll mit ihrer finanziellen Absicherung im Alter und hoffentlich auch gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit umgehen, dann dürften sich vergleichbare Kosten ergeben. Bezüglich Renditechancen bei der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es unabhängige Institute die Untersuchungen durchgeführt haben. Lesen Sie doch mal deren Beiträge (z.B. Finanztest)!