Hallo, seit 28.02.2015 arbeite ich als Angestellte in Deutschland. Im Februar dieses Jahr habe ich das Renteneintrittsalter erreicht aber ich arbeite weiterhin.Die Mindestgrenze von 5 Jahren wurde bei mir nicht erreicht. Ich würde gerne wissen, ob mein Arbeitgeber in dem Fall verpflichtet ist, weiterhin die Beiträge für Rentenversicherung zu bezahlen....
Danke im Voraus
LG
07.11.2019, 14:41
von
Asia
07.11.2019, 15:07
von
senf-dazu
SGB VI § 5 "Versicherungsfreiheit"
"(4) Versicherungsfrei sind Personen, die
1. nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, eine Vollrente wegen Alters beziehen, ..."
Sie haben zwar die Altersgrenze erreicht, beziehen aber noch keine Rente, daher sind Sie weiter versicherungspflichtig.
08.11.2019, 21:46
Experten-Antwort