Der Arbeitgeber muss seinen Beitragsanteil unabhängig davon zahlen, ob Sie eine Regelaltersrente beziehen oder nicht.
Die Versicherungsfreiheit wirkt sich nur hinsichtlich des für den Versicherten zu zahlenden Beitragsanteils aus.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung