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Experten-Antwort

Beitragspflicht

von Asia07.11.2019 | 14:41
116 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, seit 28.02.2015 arbeite ich als Angestellte in Deutschland. Im Februar dieses Jahr habe ich das Renteneintrittsalter erreicht aber ich arbeite weiterhin.Die Mindestgrenze von 5 Jahren wurde bei mir nicht erreicht. Ich würde gerne wissen, ob mein Arbeitgeber in dem Fall verpflichtet ist, weiterhin die Beiträge für Rentenversicherung zu bezahlen.... Danke im Voraus LG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Arbeitgeber muss seinen Beitragsanteil unabhängig davon zahlen, ob Sie eine Regelaltersrente beziehen oder nicht.

Die Versicherungsfreiheit wirkt sich nur hinsichtlich des für den Versicherten zu zahlenden Beitragsanteils aus.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

senf-dazuam 07.11.2019 | 15:07
SGB VI § 5 "Versicherungsfreiheit" "(4) Versicherungsfrei sind Personen, die 1. nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, eine Vollrente wegen Alters beziehen, ..." Sie haben zwar die Altersgrenze erreicht, beziehen aber noch keine Rente, daher sind Sie weiter versicherungspflichtig.
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