Hallo zusammen,
während der Altersteilzeitarbeit werden doch, vereinfacht ausgedrückt, zur Rentenversicherung weiterhin 90% des vorherigen Entgeltes gezahlt.
Wie ist es jetzt, wenn man vorher 100.000 € Bruttoentgelt hatte und dann Altersteilzeit macht?
Kommen dann in das Rentenkonto 72.600 € (90% von 100.000 €, aber begrenzt auf BBG) oder aber nur 65.340€ (90% von der BBG in Höhe von 72.600€).
Danke!