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Beitragsrückerstattung

von Heidi15.09.2008 | 13:26
1193 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Mann ist von Serbien nach Deutschland gekommen, hat 1/2 Jahr gearbeitet und ist dann verstorben. Die einbezahlten Beiträge wollte ich mir rückerstatten lassen, was mir aber verweigert wurde, mit dem Hinweis, es könnte jemand anderer Rentenansprüche haben. Ich finde das ganze ziemlich ungerecht, dass das Geld im Grunde der DRV bleibt und ich gar nichts erhalte.

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen in der deutschen Rentenversicherung werden die rentenrechtlichen Zeiten Ihres verstorbenen Ehemannes in Deutschland und Serbien zusammen gerechnet. Es kommt dann darauf an, ob er insgesamt die Wartezeit für die Gewährung von Hinterbliebenenrenten (= 60 Kalendermonate) erfüllt hat. Falls ja, dann müssten Sie eine Witwenrente bekommen. Falls nein, dann hätten Sie einen Anspruch auf Erstattung der von Ihrem verstorbenen Ehemann zur deutschen Rentenversicherung gezahlten Beiträge. Bei beiden Fallgestaltungen müssten Sie aber jeweils einen Antrag auf Gewährung der entsprechenden Leistung stellen. Die Aussage in Ihrer Anfrage, dass Sie gar nichts bekommen, ist für mich nicht nachvollziehbar.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wenn Sie nach dem neuen Hinterbliebenenrecht (Heiratsdauer mindestens ein Jahr) kein Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente haben, könnten Sie evtl. ein Anspruch auf Beitragserstattung auf die deutschen RV-Beiträge haben. Stellen Sie doch diesbezüglich einen Antrag und alles andere wird von Amtswegen geprüft.

5 Antworten

Rosannaam 15.09.2008 | 16:58
... für mich auch nicht! Sofern Ihr verstorbener Ehemann Rentenversicherungsbeiträge in Serbien gezahlt hat, ist für weitere Anfragen und Rentenanträge die DRV Bayern-Süd (fr. Niederbayern-Oberpfalz) in 84024 Landshut, Tel. 0871/81-0 zuständig - siehe auch www.deutsche-rentenversicherung.de > Rente > Ausland und Rente > Verbindungsstellen.
siggiam 16.09.2008 | 20:23
Klar das hier eine Rosine passen muß - leider !!!
Rosannaam 16.09.2008 | 20:34
INWIEFERN passe ich denn bei dieser Frage? Bin ich Hellseher oder was? Ich kann doch nicht wissen, weshalb @Heidi weder eine Beitragsrückerstattung noch eine Witwenrente erhält. Habe sie an die zuständige DRV verwiesen, was bestimmt weiterhilft (Ihnen natürlich nicht, Sie haben sowieso von nix ´ne Ahnung!). War wieder ein SUPERBEITRAG von Ihnen, liebe Siggi. Wenn Sie sonst nix zu sagen haben, lassen Sie´s doch einfach.
Heidiam 18.09.2008 | 15:47
Warum wird meine neue Antwort nicht aufgenommen?
heidiam 18.09.2008 | 15:49
Tschuldigung der Fehler lag bei mir! Nochmal an den Experten: ich war mit meinem Mann nur 1/2 vor seinem Tod verheiratet - daher dürfte ich keinen Anspruch auf Rente haben. Noch dazu dürfte es schwierig sein in Serbien noch irgendetwas zu recherchieren, auf Grund der Kriegswirren. Aber die 1500,-- € hätten mir sehr gut getan.
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