Für die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen in der deutschen Rentenversicherung werden die rentenrechtlichen Zeiten Ihres verstorbenen Ehemannes in Deutschland und Serbien zusammen gerechnet. Es kommt dann darauf an, ob er insgesamt die Wartezeit für die Gewährung von Hinterbliebenenrenten (= 60 Kalendermonate) erfüllt hat. Falls ja, dann müssten Sie eine Witwenrente bekommen. Falls nein, dann hätten Sie einen Anspruch auf Erstattung der von Ihrem verstorbenen Ehemann zur deutschen Rentenversicherung gezahlten Beiträge. Bei beiden Fallgestaltungen müssten Sie aber jeweils einen Antrag auf Gewährung der entsprechenden Leistung stellen. Die Aussage in Ihrer Anfrage, dass Sie gar nichts bekommen, ist für mich nicht nachvollziehbar.