Ich habe Anfang Juni 2007 eine Beitragsrückkerst. für meine deutschen Rentenbeiträge beantragt, welche abgelehnt wurden, mit der Begründung, dass die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung besteht. Sowie, dass Bulgarien nun Mitglied in der Eu sei. Ich bin bulg.Staatsangehöriger und habe seit 2005 meinen dauerhaften Wohnsitz in Österreich. Für die Erstattung wären alle Voraussetzungen erfüllt. Außerdem habe ich nur 58 Monate Rentenbeiträge bezahlt. Ich habe Widerspruch eingelegt. Nach einem Gespräch mit der Rentenberaterin in Halle: Es besteht keine Chance auf Rückzahlung wegen der Eu-Mitgliedschaft, so wie meines jetzigen Wohnsitzes. Stimmt das?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Die Aussage einer Expertin v. 30.08.07 8:14 Uhr. Eine beitragserstattung können Bulg. Staatsangehörige erhalten, die weniger als 60 Monate deutsche Beiträge zurückgelegt haben. Mit der Erstattung erlöschen jedoch alle Ansprüche und können auch später nicht wieder eingezahlt werden.
Ich habe nur 58 Monate Beiträge gezahlt.
Was zählt jetzt? kann ich jetzt doch auf eine Erstattung hoffen? Wenn nein warum konkret nicht?
Sie erhalten keine Beitragserstattung.
Die Aussage der Expertin war falsch. Sie sind als Bulgarin EU Staatsbürgerin und halten sich in der EU auf. Somit sind sie zur freiwilligen Versicherung in der deutschen Rentenversicherung berechtigt. Aus den 58 Monaten wird später mal Ihre deutsche Rente gezahlt, für die Erfüllung der Wartezeit zB von 60 Monaten können auch Ihre bulgarischen oder österreichischen Versicherungszeiten herangezogen werden, dh sie bekommen unter Umständen mal aus drei Ländern eine Rente.
Hauptsache, auf ihre kompetenten und vor Fachwissen nur so strotzenden Beiträge ist verlass, lieber ?-? !
(Merken Sie eigentlich gar nicht dass Sie nerven, Sie Pausenclown ?)