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Experten-Antwort

Beitragsrückerstattung

von Dieter Gaß20.10.2015 | 18:27
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5 Antworten

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Als Nebenerwerbslandwirt habe ich 89 Monate (01.07.1980-30.11.1987) bis zur Stillegung des Betriebs Beiträge in die Landwirtschaftliche Alterskasse entrichtet.Nun sagt die SVLFG bei dieser kurzen Mitgliedschaft kommt weder eine Altersrente noch eine Beitragsrückerstattung die in seltenen Fällen auch möglich ist nicht in Frage.Wie kann es sein daß eine Rentenkasse meine Beiträge ohne Gegenleistung einbehalten kann ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dieter Gaß,

„W*lfgang“ und „Jonas“ haben Ihnen aus meiner Sicht bereits die zutreffenden Hinweise gegeben. Auch ich gehe davon aus, dass Sie bei der SVLFG einen entsprechenden Regelaltersrentenanspruch haben werden. Hinsichtlich der zu erfüllenden Wartezeit möchte ich zusätzlich auch noch auf folgende Seite der SVLFG verweisen:

http://www.svlfg.de/40-leistung/leis02_ak/leis0202_ak_rente/leis020202_ak_ar_bu/leis02020201_ar_bu_wz/index.html

Im Zweifel sollten Sie sich nochmals direkt mit Ihrer zuständigen SVLFG in Verbindung setzen.

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4 Antworten

W*lfgangam 20.10.2015 | 19:17
Hallo Dieter Gaß, allgemeines zur Beitragserstattung: http://www.gesetze-im-internet.de/alg/__75.html Dürfte aber nicht gelten, da Sie nicht mehr 'Versicherter' sind. Spezielles: http://www.gesetze-im-internet.de/alg/__117.html Abs. 2 könnte hier den Ausschluss der Beitragserstattung bedeuten. > Wie kann es sein daß eine Rentenkasse meine Beiträge ohne Gegenleistung einbehalten kann ? Fragen Sie den Gesetzgeber. Ansonsten stellen Sie einen formellen Antrag auf Beitragserstattung bzw. Regelaltersrente, gegen den Sie dann mit Widerspruch/Klage vorgehen können. Gruß w. PS: Merkblatt zu Altersrenten und Voraussetzungen: http://www.svlfg.de/60-service/serv02_brosch/serv0202leist/serv0…
HotRodam 20.10.2015 | 19:09
Wer seine Hundehaftpflichtversicherung kündigt, erhält auch kein Geld zurück !
Hennesam 20.10.2015 | 19:30
Kommt von Ihnen auch nur einmal ein Beitrag mit einem Minimum an Substanz ? Aber wahrscheinlich kann das auch nicht passieren, da Sie von der Materie Null Ahnung haben und gerade deshalb einfach die Finger von der Tastatur lassen sollten. Hier fällt das nämlich auf, im Gegensatz zu Tacheles.
Jonasam 21.10.2015 | 06:45
Hallo Herr Gaß, schauen Sie mal in diesen Flyer: https://www.svlfg.de/60-service/serv02_brosch/serv0202leist/serv… Auf die Wartezeit von 15 Jahren werden auch Zeiten aus der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Evtl. haben Sie damit die Wartezeit erfüllt und haben einen Rentenanspruch. MfG Jonas
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