Als Nebenerwerbslandwirt habe ich 89 Monate (01.07.1980-30.11.1987) bis zur Stillegung des Betriebs Beiträge in die Landwirtschaftliche Alterskasse entrichtet.Nun sagt die SVLFG bei dieser kurzen Mitgliedschaft kommt weder eine Altersrente noch eine Beitragsrückerstattung die in seltenen Fällen auch möglich ist nicht in Frage.Wie kann es sein daß eine Rentenkasse meine Beiträge ohne Gegenleistung einbehalten kann ?
Hallo Dieter Gaß,
allgemeines zur Beitragserstattung:
http://www.gesetze-im-internet.de/alg/__75.html
Dürfte aber nicht gelten, da Sie nicht mehr 'Versicherter' sind.
Spezielles:
http://www.gesetze-im-internet.de/alg/__117.html
Abs. 2 könnte hier den Ausschluss der Beitragserstattung bedeuten.
> Wie kann es sein daß eine Rentenkasse meine Beiträge ohne Gegenleistung einbehalten kann ?
Fragen Sie den Gesetzgeber. Ansonsten stellen Sie einen formellen Antrag auf Beitragserstattung bzw. Regelaltersrente, gegen den Sie dann mit Widerspruch/Klage vorgehen können.
Gruß
w.
PS: Merkblatt zu Altersrenten und Voraussetzungen:
http://www.svlfg.de/60-service/serv02_brosch/serv0202leist/serv020202ak/glapdf08_rente.pdf
Hallo Herr Gaß,
schauen Sie mal in diesen Flyer:
https://www.svlfg.de/60-service/serv02_brosch/serv0202leist/serv020202ak/glapdf08_rente.pdf
Auf die Wartezeit von 15 Jahren werden auch Zeiten aus der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet.
Evtl. haben Sie damit die Wartezeit erfüllt und haben einen Rentenanspruch.
MfG
Jonas
Hallo Dieter Gaß,
„W*lfgang“ und „Jonas“ haben Ihnen aus meiner Sicht bereits die zutreffenden Hinweise gegeben. Auch ich gehe davon aus, dass Sie bei der SVLFG einen entsprechenden Regelaltersrentenanspruch haben werden. Hinsichtlich der zu erfüllenden Wartezeit möchte ich zusätzlich auch noch auf folgende Seite der SVLFG verweisen:
Im Zweifel sollten Sie sich nochmals direkt mit Ihrer zuständigen SVLFG in Verbindung setzen.