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Beitragsrückerstattung als Beamter

von AndyDok17.04.2008 | 04:11
1037 Ansichten
2 Antworten

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Ich hätte da mal eine Frage an die gelehrten Experten! Ich bin seit 1998 verbeamtet, habe aber vorher genau 61 Monate in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt. Nun wurde mir gesagt, dass man eine Beitragsrückerstattung nur bekommen kann, wenn man weniger als 60 Monate einbezahlt hat. Gibt es da irgend einen Kniff, so dass ich doch noch an meine Beiträge rankomme? Kann ich auf den überschüssigen Beitrag und somit auf meinen Rentenanspruch verzichten?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo AndyDok,

es ist tatsächlich so, wie "ich" es darstellt, bei derzeitiger Rechtslage ist eine Erstattung Ihrer Beitragsanteile (der Arbeitgeberanteil würde nicht erstatttet werden) ausgeschlossen. Änderungen dieser Rechtslage sind in absehbarer Zeit nicht zu erwarten.

1 Antworten

icham 17.04.2008 | 07:32
Nein! Eine Beitragserstattung ist für Sie ausgeschossen, da Sie einen Anspruch auf Regelaltersrente erworben haben. Diese sollten Sie zu gegebener Zeit dann auch beantragen, da die Pensionskasse ansonsten eine pauschale Kürzung der Pension voenehmen kann.
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