Wenn ich es richtig verstehe, haben Sie seit 2008 zunächst als Selbständiger freiwillige Beiträge oder gar Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Nun hat die Statusfeststellung ergeben, dass Sie nicht Selbständig waren/sind, sondern abhängig beschäftigt, sodass nun aufgrund der Beschäftigung Pflichtbeiträge für diesen Zeitraum zu zahlen sind. Da Ihr Auftrag geber in dem von Ihnen angesprochenen Fall Ihr Arbeitgeber ist, hat dieser auch die Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungsbeiträgen zu entrichten. Inwieweit eine Aufrechnung der bereits von Ihnen gezahlten Beträge mit den nun von Ihnen (nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens) geforderten Beträge sind, müssten Sie leider direkt mit der Sachbearbeitung abklären.